Rechtsberatung

 
Mittwoch, 13.04.2016

Eins vorab: Wir sind keine Rechtsberater. Aber wir haben schon einiges erlebt, also ist eine erste Einschätzung oft drin. Und da geht es nicht nur um die Lizenzen der Bildagenturen. Viele Anfragen betreffen gezeigte Marken, Menschen und alle möglichen Umstände, die sich ja immer nur am konkreten, praktischen Beispiel erklären lassen.

Was immer Sie in dieser Hinsicht bewegt: Nutzen Sie die Chance, uns anzurufen. Wir haben aus vielen Fällen lernen können, geben unsere Erfahrungen gerne weiter und greifen außerdem auf ein exzellentes Netz an Rechtsberatern zurück. Unsere Medienanwälte sind immer am Zahn der Zeit sind, wenn es um die Gesetzeslage rund um Bildnutzung und Urheberrecht geht.

Also: Plagt Sie die Unsicherheit, dann melden Sie sich einfach bei uns. Wir sehen dann, wenn der Rat des Juristen von Nöten ist und stellen die Verbindung her. Zu Konditionen, die Sie nur über uns bekommen. Es lohnt sich also wirklich.

Schwierig ist dabei auch immer das Thema „Standard-Verträge" – aus dem einfachen Grund: Jedes Unternehmen stellt andere Anforderungen – also gibt es vielleicht einen Standard-Fragen-Katalog, aber jedes Unternehmen muss selbst beschreiben, in welchen Publikationen Bilder gezeigt werden können, welche Rechte die Mitarbeiter an ihren Fotos abtreten, wem es seine eigenen Bilder zur Verfügung stellen möchte etc – und da lohnt sich auf jeden Fall die Investition in eine solide Rechtsberatung.

Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf, wenn Sie unsicher sind.


Veröffentlicht am Mittwoch, 13.04.2016 09:04
Kategorien: Thema des Monats Bildrechte Urheberrecht Markenrecht Rechtsberatung Persönlichkeitsrecht Abmahnung

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