Bilder in Pressemeldungen

 
Tuesday, 09.05.2017

Das weiß jeder: mit Bild wirkt alles besser. Das gilt auch für die Pressearbeit. Aber: wenn noch kein eigenes (Produkt-)Foto vorhanden ist, ist auch meist kein Budget für hochwertige Alternativen da. Der Griff zur Microstock-Datenbank liegt nahe. Doch der Einsatz der Motive ist häufig an Bedingungen geknüpft. Wir haben bei ausgewählten Bildanbietern nachgefragt und zeigen Ihnen hier, welche Besonderheiten es von Agentur zu Agentur gibt und wie sich Nutzungsfehler vermeiden lassen.

Eine Pressemitteilung hat einen ganz expliziten Sinn: Sie soll Medien, Partner, Kunden und viele andere Multiplikatoren einladen, über „mein" Thema und am liebsten mit „meinem" Bild zu berichten. Aus Sicht der Bildrechte fordern Sie also jemand Anderes auf, die Texte und Bilder zu veröffentlichen – also geben Sie Nutzungsrechte am Inhalt der Pressemeldung an Dritte weiter – und das sollte der Fotograf oder die Bildagentur auf jeden Fall wissen.

Foto: fstop / Sven Hagolani

Dabei werden die einen Redaktionen schlicht Ihre PM unverändert abdrucken oder online stellen und die anderen ihre eigenen, nachrecherchierten Stories schreiben. Hier unterscheiden die Bildagenturen zwischen dem Einklinken eines kleinen, bearbeiteten Bildes ins PDF der Pressemeldung und dem großen, schön druckbaren Pressefoto, das Sie als Attachment oder Pressebereich Ihrer Website zum Download anbieten. Bei der ersten Variante ist sehr eindeutig, dass Sie als Absender sichtbar sind. Aber bei dem großen Pressefoto droht die Gefahr, dass das Bild auch für komplett andere Themen genutzt werden könnte – nicht nur deshalb bitten die meisten Agenturen um Einhaltung einer der handwerklichen Regeln guter Pressearbeit: Die Angaben und Nutzungshinweise zum Bild, auch Waschzettel genannt, also die Info: „… darf verwendet werden im Rahmen der Berichterstattung zu diesem Thema, im Zeitrahmen bis… und unter Nennung des Urhebers ‚Bildagentur/Fotograf' … ". So sieht ein abgedruckter Text auch journalistisch hochwertig aus. Früher wurde das als Aufkleber auf die Rückseite eines 13x18 Abzugs geklebt – daher der Name „Waschzettel".

Doch wie gesagt, jede Agentur handhabt den Umgang damit anders. Hier ein kleiner Leitfaden durch eine Auswahl von Microstock-Anbietern, die wir zu diesem Thema befragt haben (alphabetisch sortiert und ohne Anspruch auf Vollständigkeit):

123rf

Mit der Standard-Lizenz darf das Bild 1zu1 mit der PM veröffentlicht werden. Für alles Weitere braucht´s dann die Umfassend Erweiterte Lizenz, weil nur da die gedruckte und elektronische Verbreitung inkludiert ist. Namensnennung ist obligatorisch.

Colourbox

Bei Colourbox dürfen Bilder einzeln als Pressefoto verschickt werden, wenn der Bildnachweis und der Sperrvermerk enthalten ist, dass es nur im Zusammenhang mit dieser Presseaktion nutzbar ist.

Dreamstime

Bilder können mit Pressemitteilungen genutzt werden, aber da dies als redaktionelle Nutzung betrachtet wird, ist der Bildnachweis erforderlich. Darauf muss der Kunde hinweisen.

Fotolia / AdobeStock

Im Rahmen der Standardlizenz ist eine Weitergabe nicht erlaubt. Im Rahmen einer erweiterten Lizenz ist auch bei Fotolia die Verwendung, Wiedergabe, Verbreitung oder Zurschaustellung des Werks nur in Verbindung mit dem Ursprungskontext zulässig – sprich: nutzbar im Rahmen der Presseaktion mit Bildnachweis und Sperrvermerk.

Getty Images / iStock / Thinkstock

Eine Lizenz für ein Royalty Free Bild von Getty Images reicht für Pressemitteilungen aus, wenn die Pressemeldung eins zu eins abgedruckt oder das Bild im ursprünglichen Kontext der Pressemeldung verwendet wird. Istock macht es mit der Lizenz für die Erweiterte Auflage möglich, Thinkstock mit der Erweiterten Lizenz – hier gibt es nur eine Erweiterungslizenz, die alles enthält. In allen Fällen muss ein Bildnachweis eingefügt werden. Für lizenzpflichtige Bilder gibt es eine spezielle Lizenz für die Nutzung in Pressemitteilungen.

Panthermedia

Hier gibt es eine extra PR-Lizenz: „Erweiterter Nutzerkreis" oder „Kombi-Lizenz". Der Inhalt darf in allen Medien im Rahmen von Pressemitteilungen eingesetzt werden, wenn der Inhalt nicht offen zugänglich zum Download angeboten wird und immer mit dem Hinweis gekennzeichnet ist, dass er nur im Zusammenhang mit der Pressemitteilung genutzt werden darf.

Photocase

Die Bilder von photocase können ohne zusätzliche Kosten oder extra Lizenz auch für Pressemitteilungen genutzt werden – als Teil des Layouts oder als separate Datei. Der Bildnachweis ist bei der Verwendung von photocase Bildern Pflicht – wobei sich der Nutzer auch von dieser Pflicht mit einer Zusatzlizenz und EUR 50,- Aufpreis befreien kann.

Shotshop

Zusätzliche Nutzungsmöglichkeiten können durch eine „Erweiterte Lizenz" erworben werden. So kann ein Bild auch bei Pressemitteilungen zur redaktionellen Veröffentlichung weitergegeben werden. Dabei dürfen in Verbindung mit einem Pressetext sogar die Feindaten an Redaktionen weitergegeben werden. Einschränkungen bestehen keine, aber der Urhebervermerk ist verbindlich und muss für jedes Bild gewährleistet sein.

Shutterstock / OFFSET

Wenn ein Bild bei Shutterstock oder OFFSET unter der Premier-Lizenz für einen Kunden lizenziert wird, darf der Kunde es im Rahmen von Pressemitteilungen weiterleiten, solange das Bildmaterial nur zusammen mit dem Artikel genutzt wird. Es muss also klar kommuniziert werden, dass das Bildmaterial nicht anderweitig verwendet werden darf als ausschließlich im Zusammenhang mit dem entsprechenden Artikel/Beitrag. Außerdem muss bei der redaktionellen Nutzung von Bildern jeweils eine Quellenangabe nach folgendem Muster erfolgen: Name des Künstlers / Shutterstock.com.

Stocksy

Inhalte können in Pressemitteilungen verwendet, die Bild- oder Videodateien aber niemals freigegeben werden. Der Inhalt muss in die Mitteilung eingebettet werden. Wenn das nicht möglich ist, dürfen Inhalte für diesen Zweck an einen Dritten weitergeben werden – zum Beispiel an einen Redakteur, der den Artikel erstellt. Wichtig: Die Verantwortung liegt beim Kunden, dem Journalisten bewusst zu machen, dass der Inhalt ausschließlich im Zusammenhang mit der Pressemitteilung verwendet werden darf. Beachtet werden sollte auf jeden Fall die maximale Auflagenhöhe bei der Standard-Lizenz von 250.000 Stück, die auch für die Press Coverage gilt.

Fehlt Ihnen eine Bildagentur? Haben Sie weitere Fragen? Schreiben Sie uns gern! zentrale@die-bildbeschaffer.de


Veröffentlicht am Tuesday, 09.05.2017 07:05
Kategorien: Thema des Monats Bildrechte Urheberrecht Lizenzen Weitergabe an Dritte Bildagenturen PR Pressearbeit

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