Checkliste - Nutzungshinweise für Pressefotos
Sie veröffentlichen Bilder im Netz oder geben sie vielleicht sogar weiter an die Presse, an Partner oder an Händler? Dann klärt diese Checkliste für Sie die Frage: Wie können Sie dem Empfänger eines Pressefotos die wichtigen Nutzungshinweise für Bilder mitteilen?

Nicht erst die im Sommer verabschiedete Urheberrechtsnovelle macht es heutzutage immer wichtiger, den archivierten oder weitergereichten Bildern gewisse Informationen mitzugeben – Stichwort „Waschzettel“. Der Begriff stammt aus der Zeit, als man die analog verschickten Pressefotos (Prints in A5) auf der Rückseite mit einem Aufkleber mit Bildinformationen und Nutzungshinweisen zum Bild versah: Wie heißt das Bild? Was ist darauf zu sehen? Welche Geschichte wird erzählt? Wer hat das Foto gemacht bzw. herausgegeben? Muss der Fotografenname genannt werden? Und in welchem Zusammenhang darf das Bild (ggf. kostenlos) genutzt werden?
Nur weil die Bilder heute nicht mehr auf Post- oder Kurierweg verschickt werden, bedeutet es nicht, dass der Waschzettel an sich überholt wäre. Auf der Presseseite, in den IPTC-Daten der Bilder und bestenfalls zusätzlich in einem Dokument sollten die Nutzungshinweise schnell und unkompliziert zu finden sein. Einige PR-Menschen benennen den Dateinamen der einzelnen Bilder sogar „sprechend“: Firma-Chef-vor-Stammsitz-2019.jpg.
Was aber genau gehört auf den Waschzettel? Wer gern mit Eselsbrücken lernt, dem seien die 4Cs mit auf den Weg gegeben.
Hier können Sie sich anmelden und die Checkliste herunterladen.
Gern beraten wir Sie bei der Umsetzung: Wie kann Ihr CMS oder Ihre Bilddatenbank sauber mit diesen Metadaten umgehen? Mit diesem Thema startet auch unser Webinar Metadaten und Lizenzen. Nächster freier Termin: 14. Januar 2020.

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