Kennzeichnungspflicht im AI Act: Wie grau wird’s?

 
Wednesday, 27.05.2026

In diesem Mai kündigte LinkedIn hier an, die, Ihre, unsere Feeds vor AI Slop KI-Content fernzuhalten. In ersten Tests wurden 94% korrekt ausgefiltert. Ist das schon ein Vorgriff auf den AI Act, der ab August kommen wird, dessen Text aber heute noch nicht final vorliegt? Was passiert da gerade mit dem ganzen AI-Content?

Über die letzten Wochen brannte das Thema ja auf den Kongressen der Visuals Conference und des GECS in Hamburg, aber auch der CEPIC:

Was kommt mit dem AI Act auf uns zu? Was können, was müssen wir machen? Welche Tools gibt es schon? Wo liegen die Schwerpunkte? Vielen Dank an alle, die mir mit Ideen und Infos weiterhelfen konnten!

Für uns Bildbeschaffer und unsere Kunden aus Unternehmen, Institutionen und Agenturen ist ja wichtig:

Was muss, was kann wo, wie und warum gekennzeichnet werden? Und was nicht?

Wenn Sie also bei diesen Fragen nicht schon sicher sind, die Antwort zu kennen, lohnt sich das Weiterlesen:

  • Unser Texter hat den ersten Entwurf mit Claude oder im Kampagnen-Editor geschrieben, ich habe ihn überarbeitet und freigegeben. Muss der Text auf unserer Website jetzt als KI-generiert gekennzeichnet werden?
  • Unsere Agentur hat uns für den neuen Katalog ein tolles Mood geliefert. Niemand hat gefragt, ob es ein echtes Foto ist. Dürfen wir die Druckmaschinen anwerfen?
  • Wir haben unser Produktfoto mit Midjourney neu inszeniert — das Produkt ist echt, der Hintergrund ist KI. Schreiben wir da jetzt „KI-generiert" drunter?
  • Unser Social-Media-Team postet täglich. Manche Bilder sind neu, manche laufen seit Jahren. Einige wurden irgendwann mal retuschiert. Mit was, weiß heute niemand mehr. Wer steht eigentlich dafür gerade?
  • Bei Adobe Stock haben wir immer wieder günstige KI-Bilder eingekauft — teils als kleine Elemente im Keyvisual, kostet ja fast nichts. Und jetzt? Alles kennzeichnen?

Also. Stand 25. Mai: Der aktuelle Entwurf ist schon ziemlich konkret, aber in einigen entscheidenden Details stecken Unschärfen und Graubereiche. So wird das WIE recht genau ausformuliert:

Verständlich, VOR dem Text/Audio/Bild/Film (und dort auch im Abspann). Soweit in Kürze.

Aber:

  • Generierter Marketing-Text muss nicht gekennzeichnet werden, die Bilder schon.
  • Wir müssen trennen zwischen maschinell lesbarer Kennzeichnung (Praktisch immer kennzeichnen!!!) und menschlich lesbarer. So müssen journalistische oder PR-Artikel wie dieser hier nicht gekennzeichnet werden, wenn der KI-Text tatsächlich inhaltlich geprüft wurde. Diesen Text habe ich allerdings tatsächlich handgetippt. Claude hat mit-recherchiert.
  • Um zu klären, was gekennzeichnet werden muss und was nicht, wurde der Begriff der TauschungsWIRKUNG eingeführt. Und die liegt subjektiv beim Betrachter. Wie der gute Geschmack. Na, das kann heiter werden!

So. Kurz einen Schritt zurück. Kurz erinnern: 2021 kam das digitale Urheberrecht, 2018 der neue Datenschutz und 2017 deutsche digitale Urheberrechts-Neuerungen. Also:

  • Kennzeichnungspflicht, Namensnennung aus Urheber- und Presserecht, Bildnachweis
  • Impressum, Metadaten, unsichtbare Wasserzeichen - fehlt eigentlich nur noch das Vintage-Buzzword Blockchain, oder?

Scherz beiseite. Kurzer Check: Lohnt sich die Mühe? Muss das jetzt sein?

  • Täuschend echt wirkende KI-Fotos oder -Videos, Product Shots, VoiceOvers etc, egal in welchem Medium veröffentlicht: Auf jeden Fall.
  • Auf gedrucktem und in einer Branche, in der sich die Konkurrenz gern gegenseitig abmahnt: Absolut - drei Ausrufezeichen. Der AI Act beschränkt sich nicht aufs Digitale.
  • Typische AI-Bilder, direkt aus den Generatoren: Die werden jetzt schon auf LinkedIn und bald sicher auch bei den anderen Socials keinen Wert mehr haben - und puff, weg sind sie.
  • Reden wir mal über China. Während wir uns die digitale Souveränität wünschen und den AI Act als höchste Messlatte ansehen, sehen wir in China deutlich strengere Regeln. Hielten wir uns an den AI Act allein, könnten wir so einiges in China nicht durch die große Mauer bekommen.



Vielleicht lohnt es sich nicht, schon jetzt absolut safe sein zu wollen. Das wäre teuer. Aber: beobachten und schon mal überlegen, wo das Werkzeug liegt. Denn neben dem Rechtlichen droht das Faktische: Im AI Slop zu versinken, oder in den Filtern der Plattformen hängen zu bleiben. Vielleicht lohnt sich sogar der Gedanke: Warum nur das “Schlechte” kennzeichnen? Warum nicht auch das “Echte”? Und vielleicht wäre es sogar sinnvoll, die digitalen Wasserzeichen und die Herkunftszertifikate der C2PA nutzen, zum Beispiel, um die Bilder unter Kontrolle zu haben, die Sie Ihren Partnern, Kunden, Besuchern zum Download anbieten?

Was wir jetzt anbieten können:

  • Ab kommender Woche starten wir ein neues Format: Das Webinar Fit für den AI Act. Jeden Freitag um 12:00 für eine Stunde - ein kurzes Update und Zeit für eine offene Runde mit Euren Fragen und Ideen.
  • Mit dem Workshop des Visual Monitor einmal Durchblick verschaffen: Wo stehen Sie? Was braucht es?
  • Im Prompting-Workshop AI NEXT Roots gehen wir zuerst auf die Ethik und das Juristische rund um KI in der Bildwelt ein, bevor wir die Tools zeigen. Aktuelles im nächsten Termin am 9. Juni.
  • In der letzten Folge des podKARST sprach ich mit Leicas Mister M über den Einbau der C2PA Zertifikate in die neuesten Kameramodelle. Ein Ohr lohnt sich!
  • Schicken Sie uns einfach Ihre Fragen oder lassen Sie uns eine einzelne Session ansetzen. Wir können reden, schreiben, aber auch zuhören und lesen.

Was wir nicht anbieten können: Wir sind keine Rechtsberatung. Erfahrungswerte mitgeben, Recherchiertes teilen. Das machen wir gern. Damit Sie souverän mit Ihrem visuellen Content arbeiten können. Er ist ein Schatz!


Veröffentlicht am Wednesday, 27.05.2026 10:05
Kategorien: Kennzeichnungspflicht AI Act EU

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