Ein Gesicht, viele Bilder
Wer – insbesondere zu Werbezwecken – nach einem unverfänglichen Symbolbild sucht und weder zeitliche noch monetäre Kapazitäten für eine Fotoproduktion frei hat, greift gern auf Stockmaterial zurück. Da kann es schon mal vorkommen, dass dieselbe Frau, die uns noch am Morgen mit einem veganen Joghurt in der Hand von den Werbeflächen der Stadt aus zulächelte, uns schon am Nachmittag für eine große Versicherung gewinnen will und uns kurz darauf beim Durchblättern eines Magazins ihr Gesicht für ein Mittel gegen Mundgeruch hinhält. Oder kennen Sie schon Arató András István? Der ungarische Elektriker wurde unfreiwillig zur beliebten Witzfigur im Internet. Mal Arzt, mal Handwerker, mal Yogi – sogar für den Otto-Versand stand der Mittsiebziger schon Model. „Istváns Lächeln zeigt viele Zähne, kommt aber meist nicht in den Augen an“, schrieb der stern und erklärt damit, warum István so ein dankbares Motiv für Memes im weltweiten Netz geworden ist.
Jüngst ist ein neuer Fall hinzugekommen, der einerseits schmunzeln lässt, andererseits als Lehrstück darüber gelesen werden kann, wie schnell Urheber- und Persönlichkeitsrechte durch Gleichgültigkeit oder auch mal ganz aus Versehen verletzt werden. B. J. Novak ist ein US-amerikanischer Schauspieler, der sich in seinem Land vor allem durch seine Rolle in der Serie „The Office – das Büro“ oder auch in Tarantinos „Inglourious Basterds“ großer Bekanntheit erfreut. Auf seinem Instagram-Account zeigt er amüsiert auf, wie ein Porträt sich selbstständig gemacht hat und wie sein Gesicht weltweit wie das eines unbekannten Werbe-Models Verpackungen diverser Produkte ziert. „Vor vielen Jahren hat jemand fälschlicherweise ein Foto von mir auf eine Public-Domain-Seite gestellt. Nun bin ich offensichtlich auf der ganzen Welt auf Produkten zu sehen“, schreibt Novak auf seinem Instagram-Account, „aber es amüsiert mich einfach zu sehr, um etwas dagegen zu unternehmen.“

Vom Schauspielstar zum unfreiwilligen Werbemodel für Regenkleidung: Dieses Posting veröffentlichte der US-amerikanische Schauspieler B. J. Novak auf seiner Instagram-Seite (© B. J. Novak / @bjnovak, Instagram).
Novak taucht in verschiedenen Ländern auf Verpackungen von Regenkleidung, Parfüm oder auch Rasierern auf, ohne Einverständniserklärung, vermutlich sogar, ohne dass die Verpackungsdesigner etwas von der Berühmtheit des Models wussten.

Von Asien bis nach Südamerika: B. J. Novaks Gesicht ist bekannt, aber nicht überall in erster Linie wegen seines Schauspieltalents (© B. J. Novak / @bjnovak, Instagram).
Die lustige Lehre dieses Falles ist eindeutig: Längst nicht immer, wenn ein Bild, das man im weltweiten Netz findet, als nicht urheberrechtlich geschützt zur freien Nutzung zur Verfügung steht, sind die Persönlichkeitsrechte des Models geklärt. Zwar wird das Bild nicht im diffamierenden Sinne eingesetzt, Novak aber hat seine Zustimmung nicht gegeben und verdient als Model keinen Dollar an den Veröffentlichungen. Die Unternehmen, der Bild-Uploader und alle, die das Bild weitergegeben haben, können froh sein über das zwinkernde Auge, das der Schauspieler zudrückt.
Nicht immer aber freuen sich Abgebildete einer ungefragten Bildnutzung, auch dann nicht, wenn Modelrechte scheinbar geklärt waren. Denn selbst bei unterschriebener Einverständniserklärung gibt es Fälle, die unter die Kategorien „sensible Inhalte“ oder auch „diffamierende Nutzung“ fallen. Gehen Sie erst einmal davon aus, dass auch die Herren im Titelbild dieses Artikels kein Model Release unterschrieben hatten. Erinnern Sie sich noch an den teuflischen „Guru“, über den wir an dieser Stelle berichteten? Wenn ein urheberrechtlich legal erworbenes Bild in einen Negativkontext gesetzt wird, können durch die Wortberichterstattung Persönlichkeitsrechte verletzt werden. In diesem Fall war es die Kombination aus Text und Bild, die so klar wie vorsätzlich die Privat- und Intimsphäre des abgebildeten Mannes missachteten.
Was also lernen wir aus dem augenzwinkernden Beispiel des amerikanischen Schauspielers? Augen auf beim Bilderkauf! Wer weiterhin behutsam auf Urheber- und Persönlichkeitsrechte achtet und auch bei Seiten wie Unsplash und Co. nicht sogleich davon ausgeht, dass auch wirklich die Einverständniserklärungen aller abgebildeten Personen vorliegen, handelt nicht nur gewissenhaft, sondern auch entgegen des leidigen Mottos „Geiz ist geil“.
Mit PiktID übrigens wäre dieser Faux-pas nicht passiert. Kennen Sie nicht? Schauen Sie gern mal hier.
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