Von Abmahnungen und anderen Nettigkeiten
In den letzten Wochen kochten wieder einige Abmahnungen hoch. Ärgerlich für feine Fotografen, Bildagenturen und vor Allem für Sie, unsere Kunden. So lasen wir diesen Artikel, dass sich ein Fotograf bei einem Unternehmen mit einer Abmahnung meldet, weil die Unternehmenswebsite zwar im Impressum eine umfassende Liste der Bildnachweise/Credits schrieb, aber die Fotografen-Namen nicht explizit den einzelnen Bildern / Fundstellen zuordnete. Eines der wenigen Unternehmen, die solch einen Aufwand betreiben – und dafür von diesem – für viele Abmahnungen bekannten – Fotografen kein Dankeschön, sondern eine Abmahnung erhält.
Dieser Fotograf ist seit Jahren dafür bekannt, dass seine Abmahnungen – egal ob begründet oder an den Haaren herbeigezogen – mit Forderungen aus der Honorarvereinbarung MFM bestückt, also rund um 400 EUR für die Internetnutzung mal zwei für die Nicht-Namensnennung plus Anwaltskosten – ein Unding, da er die Bilder früher bei Fotolia für einen bis drei Euro verkaufte und dieses Honorar eigentlich als Kalkulationsgrundlage dienen sollte. Also eine Bitte an Sie, unsere Leser: Sollten Sie eine Abmahnung von einem Anwalt wegen eines Bildes zum Beipiel von pixelio, fotolia oder den anderen Microstock-Agenturen bekommen haben, lassen Sie uns das gern einmal prüfen. Die Agenturen wie Fotolia sehen diese Abmahnpraxis nicht gern und wir stellen einen Kontakt zur Rechtsabteilung her.
Ja, es ist Fakt: Der Urheber hat ein Recht auf Namensnennung am Werk. Eine der wenigen, leicht merkbaren Säulen des Urheberrechts. Warum aber steht auf keiner Broschüre, keinem Messeplakat und in keiner Anzeige der Fotografenname, weder bei eigenen Shootings noch bei Stock-Bildern? Weil die Agenturen und Fotografen sich das Recht auf Namensnennung abkaufen lassen und sich darauf verständigt haben, den Bildnachweis nur bei redaktionellen Nutzungen zu verlangen. In den Medien ist das auch sinnvoll – eine Nachricht muss überprüfbar sein und deshalb steht der Name des Redakteurs unter einem Artikel und halt der Name des Fotografen unter dem Bild in der Zeitung. Soweit so klar. Und jetzt wird es schwammig. Es geht um die Frage: Wo fängt Redaktionell an und wo ist es noch werblich?
Die einen sagen: Unternehmen kommunizieren grundsätzlich kommerziell. Hart. Denn dann dürfte keine klassische PR-Agentur mehr einen Presseausweis beantragen, die für Unternehmen tätig ist. Die anderen definieren: Impressum gleich redaktionell. Auch hart, dann wäre jede Website von Unternehmen Bildnachweis-pflichtig. Was also tun? Wir schauen in die Lizenzbedingungen der Big Four (Getty, Shutterstock, Corbis und Fotolia) und finden Formulierungen wie: wenn „geschäftlich vertretbar" oder „üblich und angemessen" – also fragten wir nach und hörten die einhellige Aussage: „Wir würden niemals auf die Idee kommen, unsere Kunden wegen fehlendem Bildnachweis auf der Website zu belangen".
Und: einige Agenturen raten ihren Fotografen davon ab, andere verbieten es den Fotografen sogar, die Ahndung von Falsch-Nutzungen der Bilder allein in die Hand zu nehmen. Nachvollziehbar: Sie kaufen Bilder bei einer Agentur – und die sollte auch weiterhin Ihr Ansprechpartner sein.
Wer dennoch alarmiert ist und sich vor dieser Art der Abmahnung schützen will, hat zwei Möglichkeiten: entweder einen sichtbaren Bildnachweis unter jedem Bild auf der Website anbringen oder eine (Excel-)Liste aller online genutzten Bilder samt vollständiger Bildnachweise im Impressum und zusätzlich einen Link als Referenz auf die Seite mit dem Bild veröffentlichen. Da mag mancher aufstöhnen, andere haben ihre Bilder sauber dokumentiert und können die Informationen sogar automatisiert über das CMS der Website generieren. Wir helfen gern!
Und wer noch nicht die Zeit und Muße fand, seine Website zu überarbeiten, dem sei der Begriff der Lizenzanalogie ans Herz gelegt: Hat das Bild ehedem drei Euro gekostet, sollte der Fotograf jetzt keine EUR 400,- verlangen. Das entspannt.
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