Facebook: Das unerlaubte Teilen

 
Wednesday, 06.05.2015

Nutzen Sie auf Ihrer Website die Leiste zum Teilen der Seiten / Artikel auf Social Media? Dann lesen Sie jetzt genau hin...

Bilder, die auf Internetseiten veröffentlicht sind, können durch den kleinen Like- oder Share-Button ganz einfach auf Facebook veröffentlicht werden, ohne dass Ihr Besucher beeinflussen könnte, welches Bild auf Ihrer Seite bei Facebook als Teaser-Bild gezeigt werden darf.

Die „Like"- oder „Share"-Buttons zum Teilen von Inhalten auf Facebook sind Fluch und Segen zugleich. Segen, weil mit einem einfachen Klick eine schier unbegrenzte Reichweite möglich ist. Fluch, weil geteilt wird, wo nicht immer geteilt werden soll. Wie sich die unerlaubte Nutzung durch willkürliches „Teilen" und „Liken" vermeiden lässt, weiß nur ein Experte. Den aber haben wir!

Zuerst aber noch der Hintergrund: Was ist denn am Liken so problematisch?
Sie als Website-Betreiber haben ein Stock-Foto lizensiert und dürfen es auf Ihrer Website zeigen. Postet jemand Ihre Seite dann auf Facebook, erscheint in dessen Konto ein Teaser zu Ihrer Seite und auch ein Bild, das Facebook auf Ihrer Seite gefunden hat – und damit wird Ihr Besucher zu einem neuen Bildnutzer, da ja das Bild in seinem Konto veröffentlicht wurde. Sie benötigen also die Lizenz zur Weitergabe des Bildes an Dritte – und die ist nicht bei lizenzfreien Bildern enthalten und auch bei Microstocks wird diese Zusatzlizenz selten gekauft. Was also tun? Kann ich meiner Web-Seite sagen, welches Bild bei Facebook gezeigt werden darf (zB das Firmenlogo…) und welches nicht?

Deshalb haben wir mit Ulf Treger, Webentwickler von Pragma Shift, einmal unseren Experten gefragt, ob sich Bilder rein technisch gegen einen solchen Zugriff sperren lassen. Ulf Treger gibt uns dazu zwei ganz hervorragende Tipps, den zumindest die technisch etwas Versierteren unter uns kennen sollten und schätzen werden:

Um Bilder auf einer Website vor dem unerlaubten Teilen zu schützen, gibt es zwei technische Möglichkeiten:

1. Den "Facebook"-Crawler von der eigenen Seite aussperren (siehe hier).

Das lässt sich am besten über Datei robots.txt. machen (erklärt wird das hier).

Eigentlich keine gute Lösung, denn wir wollen ja nun einmal bei Facebook erwähnt werden und uns nicht aussperren…

2. Einfach eine Alternative anbieten: Man kann ein anderes Bild zum Teilen hinterlegen. Das geht mit Hilfe der „Open Graph Syntax", dazu einfach folgende Zeile im Header des HTML-Quelltextes der eigenen Seite angeben:

content="http://www.DEINE_DOMAIN/images/logo.jpg" />

Wer es noch trickiger machen möchte, hinterlegt unter dieser Adresse einfach ein
leeres Bild, aber dann wird´s nicht schön und das widerspricht eigentlich auch der Open Graph Idee...

Die Definition lässt sich mit dem offiziellen Facebook-Debugger testen, eine genauere Erklärung der Syntax gibt es in den Facebook-Developer-Documents.

So, noch Fragen? Dann melden Sie sich bei uns, wir helfen gern. Vor allem, wenn es daraum geht, Ihre und unsere Bilder vor unerlaubten Nutzungen zu schützen und Ihnen und uns gleichermaßen das Risiko einer Abmahnung abzunehmen.


Veröffentlicht am Wednesday, 06.05.2015 18:05
Kategorien: Thema des Monats Bildrechte Persönlichkeitsrechte Social Media

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