Gemeinfreie Bilder
Im April schrieben wir einen - dem Echo nach zu urteilen: interessanten – Artikel über kostenlose Bildquellen. Hier ging es um Portale wie pixabay, die kostenlose Bilder anbieten, Amateure oder Grafiker, die mit den kostenlosen Bildern eher Eigenwerbung betreiben. Heute soll es um diejenigen Bilder gehen, die tatsächlich keinen Urheberschutz mehr genießen, also von jedermann frei genutzt werden können, ohne jedwede Einschränkung: gemeinfreie Bilder also.
Jetzt werden Sie sicher denken, wir spielen auf die aktuelle Story rund um Getty, Alamy und die Bilder von Carol Highsmith an. Aber der Augenschein trügt und auch wenn da gerade über eine Milliarden-Klage ventiliert wird: dieses Thema ist eher etwas für die News-Bites auf unserer Facebook Seite. Denn in diesem Artikel möchten wir lieber den Rahmen beschreiben, in dem Sie sich bewegen können mit den kostenlosen Bildern. Denn hier finden sich einige feine Schätze.
Wie kann der Urheberschutz an einem Bild erlöschen?
Entweder, der Künstler ist vor mehr als 70 Jahren gestorben. OK, nicht wirklich viele Künstler in der Fotografie sind vor mehr als 70 Jahren gestorben: Man Ray 1976, Anselm Adams erst 1984, Robert Maplethorpe 1989 und Helmut Newton sogar 2004. Aber Sie erinnern sich an die Künstler des Blauen Reiters? Wassily Kandinsky, August Macke, Paul Klee, Robert Delaunay, Hanns Bolz und natürlich Franz Marc sind vor 1946 gestorben. Sprich: Wer möchte, kann und darf diese Bilder zeigen und dabei auch bearbeiten / verfremden, ohne dafür ein Honorar bezahlen zu müssen und – immer wichtig: - ohne den Namen des Autors oder des Bildes nennen zu müssen.
Dennoch schreiben wir jetzt: Ausschnitt aus dem Bild „Der Turm der blauen Pferde", Franz Marc 1913
Oder: der Künstler verzichtet auf seine Urheberrechte
Jetzt wird es spannend. Weil jeder Spender seinen eigenen Grund hat, die Bilder frei zur Verfügung zu stellen:
- Die NASA stellt ihre Bilder zur Verfügung, weil Satellitenbilder nicht in einem Rechtsraum fotografiert wurden (12 Meilen vor der Küste und über unseren Köpfen ist ende) und die UNO schon in den Achtzigern Satellitenbilder deshalb gemeinfrei machte.
- Fotografen spenden immer wieder Bilder – meist aus rein privaten Gründen - an Institutionen, an Parteien, die Yoko Ono / John Lennon Stiftung oder andere, an Museen wie das Archiv für Kunst und Geschichte oder wie die oben erwähnte Fotografin Carol M. Highsmith an die National Library of Congress. Da sind teilweise brandaktuelle Bilder dabei, die der Öffentlichkeit im Rahmen der Spende frei zur Nutzung geöffnet werden.
- Viele Bilder werden gemacht, um zu dokumentieren und in Communities zur Verfügung zu stehen. Hier stellt sich der Urheber in den Hintergrund, wichtig ist der Zweck des Bildes und deshalb wird auf Urheberschutz verzichtet. Viele (vor allem US-amerikanische) Behörden sind dabei – da sind großartige Bilder dabei, zB Bilder einer Landwirtschaftsbehörde.
Da die Urheber auf ihre Rechte verzichten, stehen diese Bilder dann auch als „gemeinfrei" oder „public domain" zur Verfügung, also auch für Unternehmen. Nicht zu verwechseln mit der Lizenz „Creative Commons", die zwar die Nutzung erlaubt, aber mit Einschränkungen wie der Namensnennung oder zum Teil Bearbeitung oder ohne kommerzielle Nutzung. Viele dieser Bildgeber sprechen oft von „Fair Use", für den sie ihre Bilder anbieten. Diese Fair Use Doktrin ist eine US-amerikanische Besonderheit, die leider nicht im deutschen Recht bekannt ist und im Grunde Nutzungen erlaubt, die „fair" mit den Bildern umgehen.
Online sind solche Bilder leicht zu finden:
Google bietet einen Filter nach Lizenz an, der allerdings die gemeinfreien Bilder mit den Creative Commons Bildern vermischt. Achten Sie drauf!
Flickr bietet einen Filter, der hier noch schärfer trennt zwischen Creative Commons und gemeinfreien Bildern.
Und da gibt es echte Schmuckstücke wie diese Nachtaufnahme aus Köln:
Soweit so schöne Bilder gefunden – schicken Sie uns gern Beispiele, wo Sie gemeinfreie Bilder einsetzen!
Was ist zu beachten?
- Kontrollieren Sie, ob das Bild wirklich gemeinfrei / „keine bekannten Urheberrechtseinschränkungen" / public domain ist oder als creative commons veröffentlicht wurde, denn die Creative Commons-Bilder verlangen mindestens die Namensnennung und da können Fallen lauern
- Wer hat das Bild hochgeladen? Wirkt die Quelle seriös? Das Reiss-Engelholm-Museum streitet sich gerade mit Wiki darum, ob es Rechte daran hält, die Repro der alten Gemälde erstellt zu haben – aber der Blaue Reiter oben wurde von einem Verlag an Wiki gespendet.
Bsp: Einstein / Discovery Times:
Dieser Flickr Account hat nur 14 Follower und 426 sehr unterschiedliche Fotos, manche sogar noch mit Wasserzeichen von Fotografen – sieht also nicht so vertrauenswürdig aus wie ein Museum. Dieses Bild ist vor weniger als 70 Jahren entstanden, also bestimmt noch geschützt. Wir würden dieses Bild nicht empfehlen. Außer, Sie möchten sich der juristischen Diskussion stellen, ob dieses Bild nur ein (kleines) Lichtbild sei und deshalb nur Schutz 50 Jahre nach Erscheinen genossen hätte. - Werden Personen oder Marken gezeigt? Selbst wenn das Bild gemeinfrei ist, können die Rechte der Abgebildeten betroffen sein. Hier ein Beispiel, das wir Ihnen nicht zeigen sollten aber wir dürfen Sie hinführen.
- Dokumentieren Sie die Bildquelle und – falls verlinkt – das dazugehörige Lizenz-Dokument. Gedruckt in ein PDF, nehmen Sie einige Metadaten mit (Datum etc) und können die Lizenzkette belegen.
Ihnen erscheint das alles zwar spannend, Sie möchten sich aber den Stress des Selbermachens nicht antun? Dann lassen Sie uns das gern machen.
Und falls Sie sich noch wundern, dass Bildagenturen „ungefragt" gemeinfreie Bilder sammeln und für Geld anbieten, zum Beispiel die Satellitenbilder der NASA: Die Bildagenturen übernehmen damit Recherche, Scan, Bildbearbeitung, Verschlagwortung und können so das Suchen und Kontrollieren übernehmen. Dass sie dafür eine Gebühr verlangen, ist sicher nachvollziehbar.
Wir Bildbeschaffer übernehmen ja ebenfalls diese Aufgaben für eine – immer gut investierte – Handling Fee.
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