Kreative Abmahnungen
Es häufen sich wieder die unglaublich kreativen Ideen von Fotografen, die ihre Bilder so billig verkaufen, dass sie erst durch Abmahnungen ihr Geld verdienen können.
In größeren Unternehmen kommt diese Post in der Regel in der Rechtsabteilung an. Meist nur als Berechtigungsanfrage, die ein Fotograf verschickt, weil er keinen Credit findet, der zeigt, wo das Bild lizenziert wurde. Der Wert der Forderung liegt oftmals bei unter 500 Euro. Viele denken sich da: Lieber gleich zahlen als intern zu recherchieren. Im Grunde nachvollziehbar, lädt es aber Abmahner geradewegs dazu ein, weiter zu machen.
Manche Fotografen ziehen ihre Bilder bei Bildagenturen zurück (oder werden wegen unlauteren Verhaltens rausgeschmissen), bauen sich eine eigene Website und bieten ihre Bilder dort weiterhin für kleines Geld sowie für eine teurere "Relicensing" Lizenz (wiezum Beispiel hier oder hier) an - wer es einfach macht, senkt die Hemmschwelle zu bezahlen - auch wenn man es vielleicht gar nicht müsste.
Schon länger bekannt ist ja, dass viele ehemalige Fotolia-Fotografen mit dem Argument abmahnen: der Kunde habe zwar eine Lizenz und einen Vertrag mit Fotolia - dieser Vertrag stimme aber nicht mit den Vereinbarungen zwischen Fotolia und dem Fotografen überein. Die Lizenzkette sei lückenhaft, also hätte das Unternehmen den Namen des Fotografen nennen müssen - aus 3 Euro werden so über 1.500 Euro als Nachforderung. Falls Sie vor genau diesem Problem stehen, unterstützen wir Sie gern bei den nötigen Schritten.
Tatort Facebook
Die AGB von Facebook verlangen ja vom User, dass er/sie alle Nutzungsrechte am Content an Facebook übergeben solle - was er/sie a) praktisch nicht kann und was b) nicht wirklich nötig ist, um Facebook zu nutzen. In privatrechtlichen Verträgen wäre solch eine Forderung überzogen und nichtig. Vor zehn Jahren sorgten sich deshalb aber viele Fotografen um ihre Bildrechte. Facebook war vielen Fotografen ein Dorn im Auge, heute ist es wie die anderen Social Media Plattformen für viele ein Kommunikationskanal, der Aufträge bringt.
Nun argumentiert derzeit ein Fotograf mit einer ziemlich wilden Begründung, dessen Ursache so alt ist wie die Facebook AGB:
Bildagenturen wie AdobeStock, Getty Images oder Shutterstock erlauben zwar explizit die Nutzung ihrer Bilder auf Social-Media-Kanälen; teils mit Bildnachweis, teils "in veränderter Form". Unter den Standard-Klauseln wird allerdings auch die Weiter-Lizenzierung der Bilder untersagt. Die Agenturen wollen damit klarstellen, dass der Kunde die Bilder nutzen und zeigen, aber nicht weiterverkaufen darf. In den AGB von Facebook wird aber genau diese Weitergabe der Nutzungsrechte verlangt – was einem Weiterverkauf zu 0 Euro entspräche. Facebook hatte in der Vergangenheit gegenüber Getty Images erklärt, dass sie niemals daran denken werden, Bilder ihrer User weiterzuverkaufen – deshalb sind die Bildagenturen mit dem Widerspruch zwischen ihren Lizenzen und den Nutzungsbedingungen von Facebook einverstanden. Trotzdem wird jetzt dieser Widerspruch genutzt, um Unternehmen abzumahnen, die Stockbilder auf Facebook zeigen. Der Fotograf argumentiert: Zwar erlauben die Agentur-Lizenzen Social Media, aber eben nicht Facebook.
Die Bildagenturen sehen das anders und ärgern sich über Fotografen, die „aus der Hecke schießen“. Ein Zeichen dafür, dass leider einige Fotografen kreativer in der Argumentation bei Abmahnungen sind als beim Fotografieren. Die Nutzung der Bilder auf Facebook wird auch weiterhin von Bildagenturen zugelassen.
[Nachtrag 16.08.2021: Der Fotograf und Blogger Robert Kneschke widmet dieser Thematik einen neuen Artikel - lesenswert!]
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