Abmahnung - her damit!
Auch aus dem privaten Umfeld unserer Kunden und Seminarteilnehmer hören wir viel zu oft die Klage: das Abmahnschreiben trudelte ein und es wurde kräftig gezahlt. Zu spät, da können wir nur noch traurig nicken aber nicht mehr helfen. Denn innerhalb von ein paar Tagen muss das Schreiben und die beiliegende „schadensbewährte Unterlassungserklärung" von einem Anwalt geprüft und möglichst geändert werden, damit eine „vernünftige" Unterlassungserklärung unterschrieben werden kann. Auf der anderen Seite geht es um die Schadens-Höhe. Diese wird gern anhand der Honorarvorschläge der MFM – Mittelstandsvereinigung Foto-Marketing – kalkuliert, sodass die Forderungen oft bei € 800,- plus Anwaltskosten etc, also € 1.500,- pro Bild und Nutzung oder mehr liegen. Da bieten wir gern an, uns den Fall näher anzuschauen – natürlich parallel zur anwaltlichen Betreuung, die wir ebenfalls gern vermitteln.
Denn mit unerlaubten Nutzungen verdient die Branche mittlerweile einen Großteil seines Umsatzes. Manchmal mit absolut nachvollziehbaren, korrekten Forderungen, denn Bilder übersehen, Lizenzverlängerungen vergessen oder versehentliche Wiederholungen sind menschlich. Oft werden aber fadenscheinige Gründe, überzogene Forderungen oder schlicht falsche Behauptungen angeführt, um (meist schlechte) Fotos nachträglich zu vergolden. Und mit einer kurzen Hintergrund-Recherche können wir dann gern Ihrem Anwalt Futter liefern, um den schwarzen Schafen der Abmahn-Branche Paroli zu bieten: Wie wird das Bild vom Fotografen angeboten? Passt das zur Forderung? Stimmt die Nutzungs-Behauptung mit dem tatsächlichen Bildeinsatz überein? Da kostet unser Einsatz deutlich weniger als Sie sparen können.
Schicken Sie uns also gern parallel zu Ihrem Anwalt den Fall. Vielleicht finden wir ja sachdienliche Hinweise, um Ihre Kosten regulieren zu können! Oder sind Sie Anwalt? Dann nutzen Sie gern unsere Marktkenntnis, um Ihre Waffen zu schärfen!
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