Bildrechte in der Netzwelt

 
Sonntag, 15.02.2015

Unsere Themen schlagen Wellen, wir sagen es ja schon lange: Bildrechte gehen alle was an. Spiegel Online hat gleich mehrfach über entsprechende Fälle und Fragestellungen berichtet. So hat sich die Onlineredaktion – passend zum Thema Panoramafreiheit – den wichtigsten Fragen rund um die Straßenfotografie gewidmet. Schließlich führen nicht zuletzt immer kleinere, immer bessere Kameras in Smartphones oder gar Brillen dazu, dass wir im Prinzip ständig und überall knipsen können.

In einem anderen, sehr heiklen Kontext wirft Spiegel Online die Frage auf, inwieweit Fotos zulässig oder „zu lässig" sind, wenn es um Nacktaufnahmen von Kindern geht. Seit Ende Januar ist ein neues Gesetz in Kraft, das im Zusammenhang mit dem Fall Edathy beschlossen wurde und wonach die Verwendung und Verbreitung kinderpornografischer Fotografien strenger geahndet wird als je zuvor. Das geht gar nicht streng genug! Aber wie ist es jetzt eigentlich mit den berühmten Urlaubsfotos vom Badestrand, in dem unsere Kinder nackedei planschen? Dürfen wir das überhaupt noch fotografieren, erst recht, wenn auch fremde Kinder dabei sind?

Müssen wir unsere Archive kontrollieren und solche Bilder löschen?
Bild: Johner Images

All das sind wichtige Fragen, denen die Spiegel Online Redaktion sinnvollerweise nachgeht. Die machen das im Prinzip wie wir. Nur unseren Bildnachweis-Generator, den hätten Sie in diesem Artikel (http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/landger...) ruhig erwähnen können.




Veröffentlicht am Sonntag, 15.02.2015 15:02
Kategorien: Tipps & Tricks

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