Die KSK-Reform
Die KSK-Abgabe ist nicht gerade das Lieblingskind in den Buchhaltungsabteilungen der Agenturen und Unternehmen. Und – so sinnvoll sie auch ist – sie setzt noch einen drauf: Ab 2015 prüft sie die Abgabemoral der Unternehmen noch genauer.
Zum Jahreswechsel tritt eine umfassende Veränderung bei der Künstlersozialkasse (KSK) in Kraft: Die Zahl der Unternehmensprüfungen wird von 70.000 auf 400.000 erhöht. Und das nicht einfach aus Willkür, sondern weil der Gesetzgeber es vorgibt. So wird die Deutsche Rentenversicherung (DRV) dazu verpflichtet, diese fünfmal so hohe Zahl an Prüfungen ab 2015 Jahr für Jahr durchzuführen.
Gerade erst ist der Prozentsatz der KSK-Abgabe für Unternehmen von 4,1 Prozent auf 5,2 Prozent gestiegen – zum Leidwesen derer, die die Abgabe leisten müssen. Sprich alle, die regelmäßig Gagen oder Honorare an freiberufliche Kreative leisten. Das Ziel der KSK-Reform ist es nun, durch die Erhöhung der DRV-Prüfungen mittelfristig diese Abgabe wieder senken zu können.
Eine weitere Neuerung ist ein kleiner Verwaltungstrick des Gesetzgebers, der die nicht geprüften Unternehmen in die Pflicht nehmen wird: Für alle, die nicht permanent mit freien Künstlern – in unserem Fall ja meist Fotografen, Models und Gestalter – arbeiten, gilt ab 2015 eine neue sogenannte Bagatellgrenze. Demnach muss jeder, der im Laufe eines Kalenderjahres Freiberufler für eigene Zwecke beauftragt (Eigenwerbung durch Websitegestaltung, Newsletter, Broschüren etc.), ab Netto-Rechnungsbeträgen von insgesamt 450 Euro die KSK-Abgabe leisten. Das heißt, dass die Zahl derer, die zur Kasse gebeten werden, massiv ansteigen wird. Denn derzeit gilt noch die sogenannte Generalklausel für „Eigenwerber", wonach solche oben beschriebenen Aufträge nicht abgabepflichtig sind, so lange sie „nur gelegentlich" erfolgen. Es ist also tatsächlich jedem Unternehmen zu raten, seine verteilten Aufträge zu prüfen und sich ggf. rechtzeitig zu erkundigen, ob und in welcher Höhe er die KSK-Abgabe leisten muss. Das betrifft ab Januar 2015 so viele Unternehmen wie nie zuvor.
Aber warum wird all das gemacht? Natürlich, um die KSK zu stabilisieren. Denn nur mit einer soliden Finanzierungsbasis kann die KSK auch künftig ihre sozial- und kulturpolitische Aufgabe für freischaffende Künstler und Publizisten erfüllen. Unternehmen und Agenturen sollten deshalb darauf eingestellt sein, dass die Deutsche Rentenversicherung Prüfungen hinsichtlich einer KSK-Abgabepflicht durchführt und sich bei Bedarf auch in kleineren Fällen auf die Gesetzeslage berufen wird.
Wie jedes Jahr bieten die Bildbeschaffer gemeinsam mit demRechtsanwalt Andri Jürgensen Seminare zum Thema KSK an. Die nächsten Termine gehen Anfang Februar 2015 los. Ist Ihnen das zu spät? Brauchen Sie das Handwerkszeug noch in diesem Jahr? Dann schreiben Sie uns und wir kümmern uns.
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