Die letzten sieben Wochen von fotolia

 
Friday, 13.09.2019

Am 5. November ist es so weit. Nachdem aus fotolia AdobeStock wurde, wird die Website abgeschaltet. Seit einem Jahr steht diese Entscheidung fest – und die Agentur fordert seitdem seine Kunden auf, alte Credits zu verbrauchen und auf AdobeStock umzusteigen. Soweit alles fein.

Wir müssen jetzt zwei weitere, sehr wichtige Aspekte mit ins Spiel bringen – und damit leider auch ein bisschen für Arbeit sorgen: Aufwand, den wir aber auch gern für Sie übernehmen.

Sichern Sie Ihre Daten!

Welche Bilder haben Sie wann heruntergeladen? Sichern Sie sich diese Informationen. Indem Sie sich Screenshots der Seite Downloads > Alle gekauften Dateien machen. Wichtig wäre es auch, die fotolia Lizenzbedingungen des jeweiligen Download-Datums zu sichern. Was schwierig wird, da online nur noch die aktuelle Version zu haben ist. Wir helfen gern weiter, falls Sie alte Versionen der Lizenzbedingungen von fotolia brauchen. (Nachtrag: Adobe als Rechtsnachfolger von fotolia sieht nach US-amerikanischem Recht die aktuelle Version der Lizenz als gültige Version an. Falls Ihre Rechtsabteilung das so auch sieht: bittesehr!)

Warum ist der Aufwand nötig?

Ganz einfach: Die Lizenzkette muss beweisbar sein. Schönes Juristendeutsch. Bedeutet: Im Falle eines Falles müssen Sie nachweisen können, dass Sie ein Bild bei fotolia lizenziert haben. Die einzigen Dokumente, die Sie von fotolia haben, sind die Credit-Rechnungen – aber dort wird nicht notiert, welche Bilder Sie dann für die Credits gekauft haben. Unsere Kunden erhalten ja eine Lizenzrechnung über die Bilder, auch von fotolia. Aber wer nicht über uns lizenziert, muss sich die Arbeit der Lizenz-Dokumentation selbst machen.

Wer die Lizenzkette nicht beweisen kann, läuft in eine Falle. Denn einige ehemalige fotolia-Fotografen nutzen die Gunst der Stunde und verschicken auf gut Glück Abmahnungen – auch an fotolia Kunden, die eigentlich alles richtig gemacht haben. Wenn diese dann keinen Beleg vorweisen können, schnappt die Falle zu, wie wir in diesem Artikel zu Abmahnungen wegen Fotos im Internet schreiben. Derzeit sticht da die Berliner Kanzlei pixel.Law hervor, die viele unbegründete Abmahnungen auch an unsere Kunden verschickt. Wir sehen hier allein deshalb ein zweifelhaftes Geschäftsgebahren, weil

a) die Forderung nicht dem Lizenzpreis bei fotolia angemessen ist, sondern deutlich höher

b) die Namensnennung des Fotografen verlangt wird, obwohl dies auf Unternehmens-Websites nicht nötig ist (*) - und

c) Vertragspartner des Fotografen ist fotolia. Eben nicht der Bildnutzer. Fällt dem Fotografen eine mögliche Falschnutzung auf, sollte er sich an an seinen Vertragspartner fotolia wenden.

Eine Bildagentur wie fotolia kann dieses Verhalten mancher Fotografen nur als rufschädigend ansehen und wir sind gespannt, ob der Rechtsnachfolger Adobe sich hier für seine Kunden stark macht.

Was können die Bildbeschaffer für Sie tun?

Wenn Sie die Bilder über uns lizenziert haben, müssen Sie und wir nichts mehr tun. Wenn nicht: Wir können die Dokumentation gern für Sie übernehmen oder Ihnen erklären, wie Sie auf der sicheren Seite ankommen.

Laden Sie die Bilder in eine Medien-Datenbank? Dann ergänzen wir gern die Metadaten, inkl. Anhängen der Lizenzbedingungen. Sollten die Bilder in einer Mediendatenbank liegen, prüfen wir auch gern, welche Lizenz vorliegt – denn mit der Standard-Lizenz ist das Speichern in DAMs nicht gestattet.

Wir sortieren aus, prüfen auf aktuelle Bildsprachen, priorisieren, ob die Bilder eventuell nachlizenziert werden sollten oder suchen auch gern nach Alternativen, stellen Ihnen gern einen Bilderpool mit frischen Motiven bereit.

(*) Nachtrag Mai 2020:
Haben Sie noch alte fotolia Bilder auf Ihrer Website? Dann fügen Sie sicherheitshalber den Fotografen-Namen hinzu. Wegen juristischer Unstimmigkeiten ist dies nötig. Bei Fragen sprechen Sie uns einfach an.


Veröffentlicht am Friday, 13.09.2019 13:09
Kategorien: Agentur des Monats Abmahnungen Bildagentur AdobeStock fotolia Microstock

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