​Meckert ein Fotograf… und dann?

 
Dienstag, 02.07.2019

Einige Kunden melden sich bei uns, weil sie Anwaltspost bekommen haben, andere erzählen von einer schlichten Anfrage eines Fotografen: „Sie nutzen eines meiner Bilder, das ich früher mal bei ***lia / ***stock / ***photo verkauft habe. Können Sie mir bitte Ihre Lizenz zeigen?"

Wer vor Jahren mal ein paar Credits kaufte oder ein Abo hat, das brach liegt, weiß zumeist nicht, wie er an seine Download-Historie kommen soll – im Zweifel existiert das Konto nicht mehr. Puh, zum Ersten.

Naja, auch wenn Sie sich erinnern, wo Sie das Bild damals beschafft haben, nun gilt es: heraussuchen, weitersuchen, überprüfen, diskutieren, per Mail und Telefon. Puh! Zum Zweiten.

Einige Rückmeldungen behaupten schlicht, dass a) eine Website redaktionell sei, dass b) bei redaktioneller Nutzung der Fotograf genannt werden muss – und das wurde c) auf "Ihrer" Website nicht erbracht – also steht die Forderung nach EUR 400,- für 1 Jahr Online-Nutzung nach MFM mal 2 plus Anwaltsgebühr im Raum – EUR 1.700,- plus Mehrwertsteuer. Puh! Zum Dritten.

Hinzu kommt ja, dass diese Beschwerden, Abmahnungen oder Nachfragen oft in der Geschäftsführung landen. Allein die Frage: "Was ist denn da los?" macht das Leben nicht einfacher.

Jetzt sind wir zwar keine Anwälte, behaupten aber, dass wir Ihnen auch hier helfen können. Nochmal Puh? Nein. Wenn es um Bilder geht, die wir für Sie eingekauft haben – oder grundsätzlich, wenn Sie unser Kunde sind – hängen wir uns natürlich rein wie ein Sanitäter, der Sie auch nicht erstmal nach der Krankenversicherungskarte fragt. Denn es ist ja unser Anliegen, dass Ihre Bildnutzungen geklärt sind. Also:

Puh 1: Wenn ein Agentur-Fotograf meckern möchte, soll er sich bei der Agentur beschweren – denn die sind sein Vertragspartner und die Agentur dann Ihrer. In dieser Kette die Agentur einfach überspringen? Darf er nicht.
Puh 2: Wir helfen Ihnen bei der Identifikation eines Bildes und der gekauften Lizenz, egal ob Sie das Bild bei uns gekauft haben oder nicht.
Und Puh 3: Ein Fotograf, der das Impressum nach dem Presserecht mit dem Impressum nach dem Tele-Medien-Gesetz verwechselt, muss Aufklärung bekommen aber kein Geld. Wie Sie diese Argumentation „Website = redaktionelle Nutzung" in Luft auflösen können, verraten wir Ihnen gern!

Es gibt auch noch viele weitere Ideen, weshalb Ihnen jemand ein genutztes Bild um die Ohren hauen möchte. Und oft sind sie ja auch berechtigt. Da gilt es Streit zu schlichten, Argumentationen zu verstehen und Kosten überschaubar zu halten. Ein Amateur-Fotograf kann keine Profi-Honorare verlangen.

Rufen Sie uns in solchen Fällen einfach an. Oft ist es mit einem Schulterblick getan.

Oder lassen Sie sich von uns trainieren, um für die Zukunft gerüstet zu sein. In Kurz-Workshops, Ganz- oder Zwei-Tages-Seminaren.


Veröffentlicht am Dienstag, 02.07.2019 09:07
Kategorien: Tipps & Tricks Intensiv-Seminar Urheberrecht Abmahnungen DAM Bildbeschaffer Fotografen

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