Google Bildersuche zeigt jetzt den Fotografen!

 
Montag, 08.10.2018

In der letzten Woche veröffentlichte Google hier Neuigkeiten für die Google Bildersuche: Ab sofort werden die IPTC-Felder Creator und Credit, später auch die Copyright Notice, aus Bildern ausgelesen und in der Detail-Ansicht eines Bildes angezeigt. Google nennt jetzt also den Fotografen. Das hört sich eigentlich undramatisch an – warum aber ist diese simple Notiz ein Thema des Monats wert?

Noch vor Kurzem stand unter den Bildern der Google Suche: „Bilder können urheberrechtlich geschützt sein." Manchmal, vielleicht, eventuell, nur manche, nur montags? Die Fotobranche war recht aufgebracht ob dieser doch recht schwammigen Formulierung. Jetzt lesen wir: „Bilder sind in der Regel urheberrechtlich geschützt. Weitere Informationen" und bei manchen Bildern taucht das Wort: „Bildnachweis" auf.

Wenn die entsprechenden IPTC-Daten vorhanden sind, wird das Wort "Bildnachweis" unter dem Bild angezeigt.


Gehen wir dazu einmal zurück zum eigentlichen Problem: Für Google sind Bilder Transportmittel für Informationen. Sie suchen einen bestimmten Turnschuh, geben den Modellnamen bei Google ein und finden Bilder mit Ihrem Schuh und auch noch in der richtigen Farbe. Das Bild kommt aus einem Shop, bei dem Sie den Schuh dann vielleicht auch kaufen. Google sieht sich als technischer Vermittler von Ihrem Wunsch zum Shop. Job erledigt.

Ein Fotograf sieht das komplett anders: Sein Bild wurde von einem Reise-Portal gekauft und ist unter dem Suchwort „Córdoba" in der Bildersuche zu finden. Schön für das Reise-Portal, wenn es dann einen Klick auf seinen Artikel bekommt. Jetzt findet aber jemand das Bild, das er in seine Präsentation einbaut – sprich: klaut, ohne zu lizenzieren. Und der Fotograf muss die unerlaubten Nutzungen kontrollieren, verfolgen und im Zweifel auch einklagen. Die Google Bildersuche ist also für ihn zwar kein Dieb, aber der Dietrich, mit dem jedermann seine Bilder finden und knacken kann. OK, der Fotograf kann wiederum die rückwärts funktionierende Bildersuche von Google (die Reverse-Search, in der man ein Bild als Vorlage hochlädt, um gleiche Treffer zu finden) nutzen, um die abmahnfähigen Nutzungen seiner Bilder ausfindig zu machen - und das sogar kostenlos - aber das ändert nichts daran, dass Fotografen in der Regel nicht gut auf die Google Suche zu sprechen waren.

Auch die Medien und Kommunikationsabteilungen der Unternehmen haben ihre schwere Not mit der Google Bildersuche: Ein Redakteur sucht Bilder zu einem Artikel, ein Vertriebler für seine Präsentation: Beide finden viel verwertbare Material hier. Ein Rechtsklick, ein Linksklick, und das Bild ist sein. Herrlich. Und falls jemand fragt, wie das Bild jetzt lizenziert werden muss, erntet er Schulterzucken. Wir selbst vergleichen die Google Bildersuche in unseren Seminaren mit der Herbertstraße auf dem Kiez von St. Pauli: Angucken ist umsonst. Anfassen kostet.

Und diese aufgeheizte Debatte entlud sich auf dem Kongress der CEPIC. Der Kongress hat aber auch deutlich gemacht, dass die sich Denke von Google bereits geändert hatte: Google verstand, dass Fotografen ihren Namen an den Bildern – schon in der Bildersuche - sehen möchten – und das mit Recht. Aber woher nehmen, wenn nicht stehlen? Die CEPIC Diskussion wurde vom Dritten im Bunde organisiert: Der IPTC, dem Rat, der die technischen Standards für Metadaten (siehe: Photoshop, Datei -> Dateiinformationen) schon seit Anfang der Neunziger Jahre setzt. Adobe, BBC, die DPA, Getty Images, Reuters und die wichtigste chinesische Nachrichtenagentur sind nur ein paar der Mitglieder, die dieses Konsortium unterstützen, um die digitale Arbeit mit Bildern zu vereinfachen. Bis zum Sommer war Michael Steidl dessen Präsident, jetzt leitet er die AG Photo Metadata. Sein Appell nach 15 Jahren harter Arbeit gilt den Bildnutzern: „Die Standards sind genau definiert. Bitte nutzt sie und nutzt sie korrekt!" Michael Steidl hatte die Diskussion mit Google angeschoben und freut sich über das Ergebnis: Der Fotograf eines Bildes wird genannt. Und demnächst erscheint auch der „Copyright-Vermerk" (Copyright Notice), sodass eigentlich jeder, der sich an Google Bildern bedient, sehen sollte: Der Fotograf muss genannt werden (und vielleicht ja auch bezahlt).

Sie sind jetzt vielleicht verwirrt: Die drei Felder sind sich eigentlich sehr, sehr ähnlich. Viel spannender wäre, auch das Feld „Copyright Status" (Public domain? Geschützt?) oder das Feld „Copyright Info URL (mit Link zur direkten Bildlizenzierung) zu sehen, damit wir „gleich shoppen gehen können". Also stehen die Wetten gut, dass einige Urheber und Agenturen diese drei Felder einfach für ihre Zwecke nutzen und schlicht Fotografenname, Bildnachweis und URL eintragen werden.

Für uns Bildbeschaffer und für Sie als Unternehmen kann das jetzt viel bedeuten:

  • -Richten Sie Ihr CMS darauf aus, (mindestens) diese Metadaten in die Bilder zu schreiben, die Sie auf Ihrer Website veröffentlichen. Damit auch Sie als Urheber oder Lizenznehmer erkennbar sind.
  • -Schreiben Sie (mindestens) diese Metadaten in Ihre Pressebilder – samt Nutzungshinweisen, dem so genannten Waschzettel.
  • -Kontrollieren Sie Ihre Bilddatenbank: Werden IPTC-Daten aus Bildern ausgelesen?
    Und kann Ihre D.A.M. auch IPTC-Daten schreiben und an Ihr CMS ausliefern?
  • -Die Informationen „Fotografenname" und „Bildnachweis" sollten mit Ihren Fotografenverträgen übereinstimmen: Muss der Fotografenname genannt werden? IPTC-Daten wurden auch schon zu Beweisen bei Rechtsstreiten.

Wenn Sie oder Ihre Kollegen Bilder in der Google Bildersuche suchen bzw. finden:

  • -Sensibilisieren Sie Ihre Kollegen auf dieses Feld. Und machen Sie deutlich: Jedes Bild ist urheberrechtlich geschützt (Stichwort: Herbertstraße).
  • -Nicht jedes Bild wird gleich mit dem Bildnachweis daherkommen - nur die, die IPTC-Daten ausgefüllt haben.
  • -Bilder OHNE Bildnachweis sind nicht vogelfrei. Sie sind nur nicht ausgefüllt.
  • -Die IPTC-Infos stammen tatsächlich aus den Bildern. Google ändert da nichts. Anders beim Lizenz-Filter der erweiterten Bildersuche: Die sucht nach Infos im HTML rund um das Bild und wird oft auch mal getäuscht.
  • -Der Bildnachweis wäre verbindlich.

Wir werden für Sie beobachten, wie die Bildnachweis-Felder in der Google Suche genutzt werden. Worauf wir allerdings lange warten können: Es wird mit ziemlicher Sicherheit keinen Suchfilter „Suche nach lizenzierbaren Bildern" geben. Das hat Google soweit nicht geplant und nach der Google Philosophie würden sie sich damit in einen Markt einmischen und damit ihre grundsätzliche Neutralität verletzen.


Veröffentlicht am Montag, 08.10.2018 08:10
Kategorien: Thema des Monats Urheberrecht Google Google Bildersuche Bilderklau Bildnachweis

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