Unternehmensbilder absichern

 
Montag, 10.09.2018

Ein Unternehmen startet eine kleine Kampagne und lizenziert ein Bild für den Titel der begleitenden Broschüre. Die PR-Abteilung begleitet die Aktion mit einer Pressemeldung und bietet das Bild kostenlos auf der Presse-Website zum Download an – hat aber vergessen, auch für diese Nutzung das Bild zu lizenzieren und muss mehrere Tausend Euro als Strafe bezahlen. Ein anderes Unternehmen gönnte sich vor drei Jahren ein Re-Branding, aber nur ein Drittel seiner gut 1.000 Händler zeigt auch das neue Logo auf der Website.

Unternehmen bespielen viel mehr Kommunikations-Kanäle als noch vor 10 Jahren, als es noch keine Smartphones und Facebook nur in englischer Sprache gab. Das Internet ist erst seit 1995 ein offizielles „Medium" – und die wesentlichen Neuerungen in der Medienlandschaft von digital Signage bis Instagram sind durch die Bank elektronisch. Kommunikation wird immer schneller und muss immer mehr als Datenstrom gesteuert werden: Aus der Handvoll wichtiger Händler wird ein Affiliate Netzwerk und aus der Arbeit mit wenigen guten Kontakten in die Presse wird der Support von Bloggern, Influencern und der Vertrieb der Pressemeldungen über newsaktuell und andere Dienste. Da die Kontrolle über die Verbreitung der Logos, Bilder und andere Assets wie Filme oder Texte zu behalten, wird in der Hektik schnell vergessen. Deshalb hier einige Tipps:

Bilder richtig herausgeben

Die oben erwähnte Pressestelle hatte ein Agentur-Bild als PR-Foto verschenkt, ohne es dafür zu lizenzieren und sogar übersehen, dass alle Meta-Informationen der Bildagentur noch in den IPTC-Daten standen und damit in vielen Programmen vom Windows-Datei-Explorer bis Adobe Photoshop angezeigt werden können. Ältere Semester in der Pressearbeit erinnern sich an den so genannten „Waschzettel", den man auf die Rückseite der DIN A5-großen Pressefotos klebte: die Nutzungshinweise an die Presse, in denen dokumentiert wird: Wie heißt das Bild? Was ist drauf zu sehen? Welche Geschichte wird erzählt? Und ganz wichtig: Wer hat das Foto gemacht/veröffentlicht? Muss der Fotografenname genannt werden? Und in welchem Zusammenhang darf das Bild (kostenlos!?) weiterverbreitet werden? Wer diese Hinweise nicht gibt, verschenkt zwar schöne, bunte Pixel, erteilt aber keine Genehmigung zur Nutzung. Sprich: Das Bild dürfte aus bildrechtlicher Perspektive von niemandem weiterverbreitet werden. Die Nutzungshinweise sollten also auf der Presse-Website und in den IPTC-Daten der Bilder schnell zu finden sein.

Wer viele Bilder auf seiner Website zeigt, die oft geklaut werden, kann überlegen, sie „abzuschließen". Früher wurde dafür einfach ein transparentes GIF auf eine Ebene vor der HTML-Seite gelegt – wer dann mit Rechter Maustaste, „Bild speichern unter…" ans Bild wollte, speicherte nur das GIF. Leicht zu knacken, weshalb heutzutage Anbieter wie Smartframe.com anbieten, die Bilder einzubetten – so wie sich ein YouTube-Film einbetten lässt. Es werden also keine JPGs mehr auf dem Webserver gespeichert, sondern viele kleine Dateien gestreamt und der Browser vor einem Screenshot geschützt. Das können dann nur noch Profis knacken, aber keine Blogger, die Ihre Bilder toll finden und nicht wissen, dass Kopieren auch eine Form von Diebstahl ist. Und mit der Technik von Smartframe.com lässt sich noch spielen: Es lassen sich interaktive Ebenen ins Bild bauen, Statistiken fahren, verschiedene Formate für die einzelnen Ausgabemedien inklusive Social Media (hier dann zum Beispiel mit der Artikel-Headline als Text auf dem Bild?) generieren. Ältere Techniken wie unsichtbare Wasserzeichen oder das transparente GIF lassen sich da viel zu leicht durch Screenshots aushebeln.

Rechtsfallen vermeiden

Die Zahl der unternehmenseigenen Bild- oder Asset-Datenbanken nimmt zu, denn die Technik wird immer besser und günstiger, Fotografen sind es mittlerweile gewohnt, Bilder gleich direkt in die Datenbank zu liefern und die Systeme lassen sich leicht mit dem Content Management System, dem Produkt-Informationssystem oder mit den Photoshop- und InDesign-Programmen der Gestalter im Unternehmen und den betreuenden Agenturen verbinden. Hier werden viele Schritte automatisiert und deshalb lohnt es sich, die Schnittstellen zu definieren und dabei auf rechtliche Aspekte zu überprüfen: Wo werden welche Bildgrößen und -ausschnitte benötigt? Wer darf Bilder überhaupt herunterladen und einsetzen? Welche Metadaten sollten in die Bilder mitgeschrieben werden?

So können auch die Namen der Fotografen automatisch ausgespielt werden, falls ein Bildnachweis erforderlich ist. Denn die fehlende Namensnennung ist sehr oft noch Grund für Fotografen, zu klagen. Bildagenturen wie Getty Images, Shutterstock, AdobeStock (vormals Fotolia) erwarten, dass bei einem Posting ihrer Bilder bei Facebook entweder der Fotografenname genannt wird, oder das Unternehmen deutlich als Absender zu sehen ist: Logo, Name, Überschrift des dazu gehörigen Posts – aber ein „nacktes" Agenturbild sollten Unternehmen auf keinen Fall posten.

Dahinter verbirgt sich ein Problem, dem man sich nicht nur beim Zeigen der Bilder stellen sollte, sondern gleich beim Anlegen des Fotografen-Vertrages: Muss der Name genannt werden? Dürfen die Bilder auch an Dritte weitergegeben werden? Und müssen diese Dritte dann den Fotografennamen nennen? Sind diese drei Aspekte nicht mit dem Fotografen geklärt, verstößt der Auftraggeber gegen das Urheberrecht, oder halt die Dritten (die Händler, die Blogger, die Facebook-Nutzer, die das Bild teilen), denen das Bild zur Nutzung weitergegeben wurde, da sie keine Erlaubnis des Fotografen haben, das Bild ohne Namensnennung zu zeigen.

Bildnutzungen kontrollieren

Es gibt viele Gründe, Fotografen für die Unternehmenskommunikation arbeiten zu lassen: wichtige Events, Neuerungen an den Produktionsstätten, neue Produkte, Angebote oder Ideen – und genau so viele Kommunikationskanäle: Pressearbeit, Intra- und Internet, die Zusammenarbeit mit Partnern, Händlern und Kunden, Social Media und viele andere Situationen, in denen Bilder „aus der Hand gegeben" werden, egal ob Logo, Foto oder Illustration. Es gibt mindestens genauso viele Gründe, herauszufinden, wo „meine" Bilder eingesetzt werden. Nutzt der Händler noch mein altes Logo? Werden meine Pressefotos von meiner Konkurrenz genutzt? Oder arbeitet die Konkurrenz mit den gleichen Stock-Fotos? Wie sichtbar sind die Pressefotos im Netz? Man könnte natürlich die Bilder einfach in die Google-Bildersuche hochladen und das Ergebnis analysieren. Ziemlich viel Handarbeit. Eine Alternative bieten da tatsächlich die Unternehmen, die auch für Fotografen und Bildagenturen als Spürhunde für unerlaubte Nutzungen im Netz unterwegs sind und auch Zugriff auf Facebook und andere Ecken des Netzes haben, die Google nicht reinlassen. Zum Beispiel die Berliner Agentur Lapixa.de bietet Unternehmen an, Bilder hochzuladen, die gefundenen Treffer über das Dashboard zu bewerten, die nötigen „nächsten Schritte" zu machen und auch langfristig die neuen Fundstellen im Netz zu kontrollieren. Ob als Ergänzung des Presseverteilers oder zur Konkurrenzbeobachtung, liegt im Ideenreichtum der beauftragenden Pressestelle.

Es ist also die Mischung aus handwerklich sauberer PR-Arbeit und neuen digitalen Tools mit der ein Unternehmen seine Bilder sicher veröffentlichen und gleichzeitig kontrollieren kann. Das Buzzword „Blockchain" hat – das hat sich auf dem Kongress der Bildagenturen CEPIC im Juni diesen Jahres gezeigt – keinen Mehrwert für Bilder, da ein großes JPG in der Blockchain unglaublich teuer wäre. Einzig das Thema Smart Contract könnte interessant werden: Wenn ein Urheber „dem Netz, der Blockchain" erlaubt, seine Bilder automatisch zu verkaufen, dann könnte auch ein Unternehmen überlegen, Smart Contracts für das Einkaufen und das Sichern eigener Bilder einzusetzen. Bis dahin reichen aber die aktuell angebotenen Techniken.


Veröffentlicht am Montag, 10.09.2018 13:09
Kategorien: Thema des Monats Technik Bilderklau Pressebilder

Wenn Sie möchten, einmal pro Monat als Magazin per Email.


Weitere News: