Weitergabe an Dritte

 
Donnerstag, 12.05.2016

Sie nutzen Bilder, um Ihre Themen zu visualisieren - gedruckt, online, auf Messen etc. Die Presseabteilung, Social Media und die Vertriebspartner werden ins Boot geholt, im Ihre Themen weiter zu tragen.

Die Botschaft ist die selbe - nur der Absender nicht. Denn nicht das Unternehmen ist der Bildnutzer, wenn der Artikel und auch das Bild im Leitmedium erscheint, sondern der Verlag. Klickt der Leser Ihrer Website auf den Like-bei-Facebook-Button, machen Sie ihn zum Veröffentlicher des Bildes - auf seiner Profilseite. Und Ihren (Vertriebs-) Partner, der Ihre Motive einsetzt, ebenso. Liegt das PDF Ihrer Broschüre auf seinem Server, braucht er dafür eine Lizenz.

Sprich: Ihr Partner, Pressekontakt oder Facebooker sollte sich darauf verlassen können, dass Sie ihm die Bilder mit den entsprechenden Rechten „zur Weitergabe an Dritte" geben.

Die drei "Dritte": Social Media, Presse und Partner werden unterschiedlich behandelt.

Social Media:

Werden Bilder über soziale Netzwerke wie Facebook verbreitet, erhalten Dritte automatisch die Möglichkeit, die Datei herunterzuladen, sie zu teilen, zu versenden oder sonstwie zu verwenden. Als Facebook seine AGB änderte und darin verankerte, dass es Bilder weiter veräußern darf, gab es zurecht einen Aufschrei. Denn das kollidiert grundsätzlich mit deutschen Gesetzen, und erst recht mit den AGB der Bildagenturen. Zunächst wollte niemand mehr seine Fotos auf Facebook lassen, doch inzwischen ist die Situation entspannter und es gibt Wege, sich zu schützen. Einige Agenturen fordern, einen Bildnachweis sichtbar ins Bild zu schreiben (was Sie mit unserer Feindaten-Download-Funktion können). Auch gibt es Agenturen, die eine Verwendung nur erlauben, wenn die Bilder nur ein kleiner Teil des Layouts sind. Und wieder andere bieten explizite Social Media-Lizenzen an. Der sichere Einsatz von Bildern auf Facebook & Co. ist also möglich, man muss nur wissen, wie es geht und worauf man achten muss.

Presse:

Heute werden digitale Dateien verschickt, die nicht selten als Originaldaten weitergegeben werden, obwohl das laut AGB der Bildagenturen nicht erlaubt ist; schon gar nicht, wenn dieses Bild günstig eingekauft wurde und nur eine 1-Platz-Lizenz erhält.

Manch Lizenz erlaubt den Einsatz des Stockbildes "eingebunden ins Layout". Preisfrage: was heißt das? Genau: das Aufhübschen der Pressemitteilung. Aber nicht das Anhängen des Bildes an die Email oder den Download aus dem Pressebereich Ihrer Website. In Zeiten des Content Marketings ein ganz heißes Thema!

Richtig richtig macht man es, wenn man eigene Bilder in die Pressemitteilung setzt. Wenn es Stock sein muss, dann kann man das gewünschte Bild vor Veröffentlichung auf den Namen des jeweiligen Verlages oder Journalisten lizensieren. Oder Sie geben einen unserer schicken Leuchttische als PDF mit Ihren Vorschlägen mit. Wenn der Verlag es dann in hochaufgelöster Form für den Druck braucht, kann er es über die angegebene Quelle finden und selbst lizensieren, denn Bildagentur und Bildnummer werden hier notiert. Oder wir machen das alles einfach für Sie.

Partner:

Egal ob Ihr Vertriebspartner gestaltete HTML-Seiten oder PDFe von Ihnen übernimmt oder Ihre Werbeagentur die aktuelle Kampagne als Referenz zeigt: meist geht's online und Ihr Partner wird - hastenichtgesehen - als frisch gebackener Bildnutzer identifiziert.

Denn das wird ganz flott von den Spürhunden gefunden und brockt Ihrem Partner ein Problem in Form einer unerwarteten Lizenz-Forderung ein.

Es gibt also kein pauschales „So macht man es richtig", wenn es um die Weitergabe von Bildern an Dritte geht. Aber wann immer Sie sich nicht sicher sind, helfen wir Ihnen natürlich gern.


Veröffentlicht am Donnerstag, 12.05.2016 07:05
Kategorien: Thema des Monats Social Media Lizenzen Weitergabe an Dritte Pressefotos

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