Ihre Bilder mit Personen

 
Donnerstag, 10.11.2016

Tage der offenen Tür, Girls Day, Promotions, Veranstaltungen, Sponsorings – Ihre Kommunikations-Abteilung gibt sich viel Mühe, um über einen Event auch sprechen zu können und mit schönen Bildern zu punkten.

Und düster schwebt auf unseren Seminaren die Frage im Raum: Müssen die gezeigten Personen zustimmen? Gerüchten zufolge ist das ab einer Personenzahl von fünf nicht mehr erforderlich. Oder waren es sieben? Zwölf?

Und dann dreht sich alles um vier wesentliche Fragen:

Wer muss gefragt werden?
Wie muss gefragt und ein Einverständnis eingeholt werden?
Was kann passieren, wenn nicht?
Und: Wer ist verantwortlich, falls etwas schiefgeht?

Der Reihe nach.

Wer muss gefragt werden, wenn er fotografiert werden soll oder bereits fotografiert wurde?

Das „Recht am Eigenen Bild" sieht vor, dass jedermann bereits das Fotografieren ablehnen kann. Wenn er sieht, dass er fotografiert wird. Drei Begriffe spielen dabei eine Rolle: die Konkludenz, die Erkennbarkeit und das Beiwerk.

Konkludenz heißt: Widerspricht eine Person während des Fotografierens nicht, lächelt sie vielleicht sogar in die Kamera, stimmt sie in gewissem Maße einer zu erwartenden Nutzung zu. So gilt zum Beispiel auf einem Firmen-Event, dass eine abgelichtete Person der weiteren anzunehmenden Verwendung (PR, Kundenmagazin, Website, Geschäftsbericht, Facebook etc.) in dem Moment zustimmt, in dem sie sich ablichten lässt.

Die Erkennbarkeit spielt insofern eine wichtige Rolle, als eindeutige Merkmale, die auf die Identität einer abgelichteten Person schließen lassen – und wenn sie noch so klein sind – ausreichen, um Persönlichkeitsrechte in Kraft zu setzen.

Sind diese Personen erkennbar? Sind sie Beiwerk? Das muss im Zweifel ein Richter entscheiden.

Bild: Maskot RF

Mit „Beiwerk" ist die Rolle einer abgebildeten Person für die Wirkung und Aussage des Bildes gemeint. Ist die Person nur ein unwesentlicher Bildbestandteil oder würde die Aussage nicht funktionieren, wenn diese Person auf dem Bild fehlen würde? Der Begriff „Beiwerk" ist allerdings sehr interpretationsfreudig – insbesondere aus Sicht der abgebildeten Person.

Wie holt man sich die Zustimmung ein?

Das Lächeln in die Kamera ist zwar eine Zustimmung zur „konkludenten" Nutzung. Mehr aber auch nicht – und auf keinen Fall juristisch belastbar. So, wie viele nicht-schriftliche Arten der Zustimmung viel zu weich sind, können rechtlich einwandfreie Verträge viel zu hart sein, je nachdem, wie viele Rechte Sie sich einholen möchten. Oder würden Sie erlauben, dass Ihre Kinder auf Plakaten zu sehen sind, nur weil sie auf dem Tag der offenen Tür des Supermarktes fotogen gebastelt haben? Aber zumindest können Sie auf einer Veranstaltung, zu der Ihr Unternehmen einlädt, erwarten, dass Ihr Publikum weiß: Wenn hier ein Firmenfotograf Aufnahmen macht, gehe ich von der Dokumentation und Berichterstattung über den Event aus. Sollte der Fotograf dabei das Super-Portrait schießen, die tolle Aufnahme von begeisterten Kunden, dann merkt er das sofort und sollte gleich nach Namen und Email-Adressen fragen – falls Sie ansonsten keine Möglichkeit haben, Namen zu recherchieren, ist dies der einzige Moment, diese wichtige Information zu sichern. Eine mögliche Verwendung der Bilder kann dann später geklärt werden.

Bild: Maskot RF

Es macht Sinn, in der Einladung oder am Eingang auf die Foto- und Filmaufnahmen hinzuweisen („Die Presse ist anwesend"). Zwar juristisch nicht belastbar, aber solche Infos helfen, dass die Besucher eher dankbar für den Hinweis sind und sich später nicht vor den Kopf gestoßen fühlen. Besser noch: Drehen Sie das Thema ins Positive. „Es werden Bilder gemacht, die Sie sich später auf www.firma.de/bilder ansehen und für Ihre privaten Zwecke herunterladen können." Falls sich dort jemand schlecht getroffen fühlt, wird er nicht klagen, sondern freundlich um Entfernung bitten.

Wie genau aber muss die Erlaubnis eingeholt werden?

Grundsätzlich natürlich schriftlich. Unsere Erfahrung: Je weniger Sie verlangen, desto leichter erhalten Sie die Zustimmung. Holen Sie sich nur das Minimal-Set an erlaubten Nutzungen (Facebook, Website, Newsletter). Größere Nutzungen (PoS, Flyer, Werbeplakate) lassen sich viel besser nachträglich einholen. Je kürzer und „menschlich lesbar" der Text ist, umso besser. Falls ein juristischer Passus notwendig ist, stellen Sie ihn hinter eine erklärende Einleitung. Andernfalls haben Sie vielleicht einen tollen Text mit vielen Infos, aber die Menschen weigern sich zu unterschreiben.

Was kann passieren, wenn nichts geregelt ist?

Wenn eine abgebildete Person nicht ausdrücklich gefragt wurde, bevor das Bild zum Einsatz kommt, kann sie sich persönlich angegriffen fühlen, weil sie

  • schlecht oder unerlaubt fotografiert wurde,
  • im falschen Umfeld stand oder
  • im falschen Kontext dargestellt wurde.

Die Gründe reichen von reiner Geschmackssache bis hin zu ernstzunehmenden Sachverhalten wie Rufschädigung oder Verleumdung. Ein bayrischer Kleinstadtlehrer radelte einmal längs des CSD in Berlin, wurde in seiner Heimat-Zeitung als CSD-Teilnehmer beschrieben und konnte Schmerzensgeld erklagen, weil die Eltern ihre Kinder aus der Klasse „mit dem schwulen Lehrer" abmeldeten und er deshalb nach Baden-Württemberg umziehen musste.

In der Regel wünschen die abgebildeten Personen, dass das entsprechende Foto entfernt wird. Andere fühlen sich verletzt und beschweren sich – auch öffentlich. Wieder andere wittern die Chance, Schadensersatz zu erstreiten.

Wer ist verantwortlich?

Wie immer: Wer das Bild veröffentlicht, ist dran. Fotograf oder Werbeagentur sind meist nicht bekannt, also meldet sich die betroffene Person beim Unternehmen, gern direkt beim Geschäftsführer. Sie können natürlich die Frage der Klärung von Persönlichkeitsrechten über den Auftrag/Fotografenvertrag an den Fotografen weiterreichen, aber im Zweifel stellt sich nur die Frage: Wer hat dieses Werbemittel produziert? Verantwortung kann nur vorher per Vertrag verschoben werden.

Um dem Schluss noch etwas Gutes zu geben: Man muss im Thema Persönlichkeitsrecht nicht immer nur „ein Problem" sehen. Achten Sie auf die schöne Seite: Sie organisieren für die Teilnehmer ein Event, das sie hoffentlich begeistert. Die meisten Menschen freuen sich, dabei gewesen zu sein und sind gern bereit, das auch zu zeigen. Lassen Sie sich nicht die Begeisterung am Event nehmen. Sorgen Sie vor, nehmen Sie die Teilnehmer ernst, informieren Sie offen. Dann senken Sie bereits das Konflikt-Potenzial.

Fazit: Es gibt kein richtig und kein falsch.

Wir könnten Seiten füllen mit Beispielen, die diese weichen Faktoren mit Leben füllen. Jedes Unternehmen, jedes Projekt folgt seiner ganz eigenen Logik.

Aber: Dafür gibt es unsere Seminare. Hier kommen diese Themen auf den Tisch, in kleinen Gruppen, damit sich die Teilnehmer(innen) untereinander über ihre Erfahrungen austauschen können.


Veröffentlicht am Donnerstag, 10.11.2016 13:11
Kategorien: Thema des Monats Persönlichkeitsrecht Veranstaltungen

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