Referenzen von Werbeagenturen

 
Montag, 10.02.2020

Die Agentur hat einen tollen Job hingelegt und möchte die geschwellte Brust zeigen. Zeigt den Job auf der Website - und erhält eine Abmahnung. Wegen eines Fotos. Warum? Wir schauen uns die Zusammenhänge an.

Problematik

In der Vergangenheit hatten Fotografen und vor allem Bildagenturen Probleme damit, wenn Werbeagenturen im Rahmen der Referenz-Nennung zum Beispiel PDFe von Kunden-Broschüren auf ihren Websites zeigten. 

Jetzt ist ja die Nennung von Referenzen nichts Absonderliches. Wer das Projekt korrekt beschreibt, wer nicht übertreibt oder 10 Jahre alte Kamellen wirft, der sollte noch in die Auftragsunterlagen und Verträge schauen: Geheimhaltung? Wurden sämtliche Nutzungsrechte abgetreten, sodass auch dem Fotograf, dem Cutter und der Werbeagentur das Zeigen der Werke nicht gestattet wäre? 

Dem gegenüber steht die Frage, ob im Vertrag zwischen Fotograf und Agentur und zwischen Agentur und Kunde über die Namensnennung geschrieben wurde: Das Urheberrecht verlangt im Grundsatz die Namensnennung sogar ausdrücklich. Wenn sie nicht "weg-diskutiert" wurde, dann müsste theoretisch auch der Kunde die Nennung von Agentur und Fotograf auf der Anzeige zulassen - oder die Werbeagentur müsste auch den Fotografen im Rahmen des Show Cases nennen. Zwei Anwälte schrieben ganz lesenswerte Artikel: 2014 Florian Wagenknecht und 2012 Jens Ferner.

Jetzt geht es den Bildagenturen aber gar nicht ums Prinzip, sondern nur um ein leicht zu übersehendes Detail: Wird das Original-Werk so von der Agentur gezeigt, wie auch der Kunde es veröffentlicht? Liegt das PDF der Broschüre auf dem Server der Agentur? Wird das Foto der Bildagentur so wie Gott - ähm, der Fotograf es schuf gezeigt? Alternativ könnte ja - wie bei Award-Einreichungen üblich - die Anzeige, die Broschüre, das PoI-Display, die Website ganz einfach auf den Tisch gelegt und fotografiert werden - in Aktion, im Einsatz, im Layout wie für den Kunden produziert. Diese dokumentierende Art der Darstellung ist für eine Bildagentur kein Problem. Ein normaler Vorgang.

Stellt die Werbeagentur aber das Original (zum Beispiel als PDF) auf die Website, mit einem Foto, das ja "nur" für den Kunden lizenziert wurde, ja dann sei die Werbeagentur ein neuer Lizenznehmer. Ein neuer Nutzer des Bildes. Und müsste das Bild selbst lizenzieren. Tat sie nicht. Drum die Abmahnung.

Lösung: Dokumentieren statt kopieren

Mit Fotografen direkt zusammen zu arbeiten macht das Leben in dieser Beziehung viel einfacher. Der Kontakt steht – und allein die Erfahrung sagt, ob ein Fotograf genannt werden kann/darf/will und genauso, ob der Kunde mit dem Projekt glücklich ist und den Launch auch entsprechend von der Agentur „besprechen“ lassen will. Agenturen wie kl,company aus München, die hochwertige Projekte umsetzen, zeigen in ihren Referenzen nur seltenst Stock, sondern Bilder von gebuchten Fotografen. Da ist die Sache ziemlich klar und vereinbar. Die Verbindung zwischen Fotograf und Agentur steht. Wenn diese Verbindung aber unterbrochen ist – weil es Stress im Verlauf des Jobs gab, weil eine Bildagentur dazwischen sitzt, die den Fotografen nicht gut betreut, weil ein Bild vielleicht nicht sauber lizenziert wurde, dann kann es passieren, dass der Urheber etwas gegen das Zeigen der Referenz unternehmen will.

Wer also Bilder aus Bildagenturen so zeigen will, wie kl,company das hier mit den geshooteten Motiven tut, sollte die Header-Bilder lizenzieren. Die Dokumentation der Packshots, Anzeigen etc muss nach Aussage der Bildagenturen, die wir dazu befragen konnten, nicht lizenziert werden.

Was wir für Sie tun können

Holen Sie uns rechtzeitig vor oder während des Projekts ins Boot. Die Referenz ist eine eigenständige Nutzung und wir klären gern mit allen Bildagenturen, ob Ihre Art der Darstellung geht. Auf Wunsch erhalten Sie unsere Lizenzübersichten zu den Bildagenturen, die Sie interessieren.


Veröffentlicht am Montag, 10.02.2020 17:02
Kategorien: Thema des Monats Fotografie Kunden-Referenz Portfolio Dienstleister

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