KI und Kennzeichnung: Wie geht das?

 
Freitag, 23.01.2026

[Dieser Artikel wurde am 23.07.2026 aktualisiert]

Wie beweisen Sie, dass Ihr Bild echt ist? Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten des EU AI Act. Doch die spannendere Frage liegt daneben: Wie setzen sich Marken, Medien und Institutionen mit echtem Content durch, wenn KI-Bilder das Netz fluten? Als Antwort auf beides kristallisiert sich C2PA heraus. Was dahinter steckt und wie leicht das geht, beschreiben wir in diesem Artikel.

Wie können wir als Marke (oder als Agentur der Marke) beweisen, dass unser CEO-Portrait, unser Pressefoto, unser Produkt (Foto, Datenblatt…) auch wirklich UNSER und ECHT sind? Spätestens wenn Sie sich mit GEO/GAIO beschäftigen, wird diese Frage wirklich relevant.

Parallel dazu verlangt der AI Act eine Kennzeichnung von KI-Inhalten — allerdings differenzierter, als es zu Jahresbeginn aussah. Die Leitlinien der EU-Kommission vom 20. Juli 2026 haben klargestellt: Routinebearbeitung wie Maskieren, Freistellen, Farbkorrektur oder Rauschreduktion löst keine Kennzeichnungspflicht aus. Sie greift erst, wenn ein Bild als Deepfake gilt, also einem realen Motiv ähnelt und fälschlich echt wirken könnte.

Juristerei ist damit das eine. AI Slop und die Frage, wie wir uns mit echtem Content durchsetzen, ist der Elefant im Raum. Und dafür braucht es mehr als ein Label.

Nicht erst seit KI, sondern seitdem gefälschte Informationen die Welt überfluten, stellt sich die Frage: Wie können wir Wahr von Falsch unterscheiden? Für die Presse, für Presseagenturen wie die DPA, aber immer stärker auch für Unternehmen und Marken. Jetzt, in Zeiten von KI, lassen sich ganze Markenshops kopieren, Falschmeldungen auch über Marken lassen Börsenkurse und Umsätze sinken. Neben dem aktuell diskutierten Vertrauensverlust in unsere Medienkanäle (Stichwort: AI Slop) sollten wir uns im Job also darum kümmern.

Die gute Nachricht: Es gibt bereits einen Standard, erarbeitet von Unternehmen wie Adobe, Intel und Sony, Medien wie der BBC, Kameraherstellern wie Sony, Nikon und Leica und mittlerweile sind auch die KI-Generatoren wie OpenAI und Google an Bord.

Sie schlossen sich über die C2PA zusammen und schufen die Technik der Content Credentials.

Nicht lang schnacken - hier ein kurzer Film, der zeigt, wie es funktioniert:

Es geht also um ein Zertifikat, das als kleiner Hashtag ins Bild (, in den Film, in die Audio-Datei…) geschrieben wird und das Bild auf all seinen Wegen begleitet, damit an jeder Stelle die Information leicht findbar ist: Wie ist das Bild entstanden und bis zum Lesenden bearbeitet worden?

Im Detail: Wie können wir als Content-Entwickler und -Publisher dieses Verification-Label nutzen?

Im Prinzip geht es darum, die Entstehung und die Bearbeitung eines Bildes, eines Films zu dokumentieren. Und das möglichst ohne zusätzlichen Aufwand während der Produktion.

Schauen wir uns die Reise eines Bildes vom Klick bis zum Monitor der Lesenden an.

Schritt 1: Der erste Klick

Bei den Kameraherstellern ist Leica derzeit schon mit den neuesten Modellen dabei. Bei Nikon gab es einen Release, der aber nicht funktionierte. Mit Chance können wir in Zukunft darauf bauen, dass die Kameras den ersten Schritt gehen und beim Klick das Label gleich ins Bild schreiben. Bis dahin steckt hier (ja, sorry, gleich zu Anfang!) noch der größte Showstopper. Aber es gibt Tools, die dem Original-Bild (-Film) den C2PA-Stempel mitgeben können. Für den Übergang.

Bild-Generatoren wie Googles Bildmodelle oder OpenAIs ChatGPT schreiben mittlerweile das Label, aber Midjourney oder Flux noch nicht.

Schritt 2: Die Bearbeitung

Eigentlich sollten das unsere Tools selbst können, mit denen wir eh schon visuellen Content erstellen oder bearbeiten: PhotoShop und die anderen Adobe-Tools sind da natürlich Vorreiter. Sie schreiben die nächste Information in den Stempel: “… wurde bearbeitet mit …” und erwähnn dabei auch die eingesetzten KI-Modelle.

Mit welchen Tools bearbeiten Sie Ihren Content?

Schritt 3: Das Speichern

Hier ist für uns wichtig: Wird das C2PA-Label eventuell gelöscht?

Liegen Ihre Originale, Ihre finalen Artworks auf einem zB Sharepoint Server? Reine Datenserver speichern einfach nur und verändern/bearbeiten ja die Dateien nicht. Alles gut.

Sobald wir in Digital Asset Management Systeme gehen, die intelligent mit den Contents auch arbeiten, sollten wir prüfen, ob diese Systeme eventuell beim Import oder beim Export Metadaten löschen. Vor Allem, wenn diese DAM-Systeme auch die Web-Größen, Ausschnitte oder andere Derivate erzeugen, werden gern Metadaten gelöscht.

Schritt 4: Das Publishen

Bleiben wir zuerst im digitalen Raum: Ihre Website, Ihre Social-Kanäle. die Frage: Wird das C2PA-Label hier gelöscht? Kann Ihr Webserver das kleine Badge der Content Credentials darstellen? 

Die Social Plattformen wie LinkedIn oder Instagram haben bereits die Tools installiert, mit denen das (cr) Icon sichtbar wird. Mit einem Klick darauf werden auch schon Informationen geliefert - bei LinkedIn zum Beispiel aber noch nicht alle: Dass dieses Bild ein Zertifikat zum Beispiel von Google besitzt, sagt noch nicht, ob es mit einem Google Handy fotografiert oder mit dem Bild-Generator erstellt wurde - aber geben wir dem Ganzen noch ein bisschen Zeit! Hier ein Beispiel auf LinkedIn.

Ihr eigener Webserver lässt sich mit dem Installieren eines kleinen Tools updaten, damit das (cr)-Icon sichtbar wird. Achten Sie nur bitte darauf, dass Ihr Webserver keinen Bild-Editor nutzt, der wieder die Metadaten löscht. (Kurzer Disclaimer: Auch wir sind noch dabei, unseren Webserver zu aktualisieren.) Und falls Sie diese Blase nicht bei jedem Bild zeigen wollen, dann finden wir einen Weg, dennoch die Credentials zu würdigen.

Auch im Print gilt die Kennzeichnungspflicht! Der AI Act unterscheidet nicht nach Medium. Der Code of Practice nennt sogar ausdrücklich das ‚analoge Loch': Eine Markierung sollte Druck und erneutes Einscannen überstehen.

Wichtig: C2PA ersetzt die sichtbare Kennzeichnung nicht

Ein Punkt, der seit den Leitlinien vom Juli klar ist und für die Praxis viel bedeutet: Content Credentials erfüllen die maschinenlesbare Markierungspflicht. Sie erfüllen aber nicht die sichtbare Kennzeichnungspflicht, die Unternehmen als Betreiber trifft.

Die Kommission formuliert das eindeutig: Betreiber können sich nicht auf die maschinenlesbare Markierung des Herstellers verlassen, weil diese für Menschen nicht unmittelbar wahrnehmbar ist. Wer ein Bild veröffentlicht, das als Deepfake gilt, muss es zusätzlich so kennzeichnen, dass ein Betrachter es ohne technische Hilfsmittel erkennt.

Das entwertet C2PA nicht — im Gegenteil. Es verschiebt nur den Nutzen. Der eigentliche Wert liegt nicht in der Pflichterfüllung, sondern im Gegenteil: im Nachweis, dass ein Bild echt ist. Wer seine Pressefotos, Produktaufnahmen und CEO-Porträts zertifiziert, kann belegen, was andere nur behaupten. In einem Umfeld, in dem Plattformen KI-Content filtern und Nutzer misstrauisch werden, ist das ein Vorsprung.

Schritt 5: Auf dem Laufenden bleiben

Zwar hat sich diese Technik für die Verifikation von Content durchgesetzt, aber wie Sie oben öfter gelesen haben: Die Entwicklung ist noch lang nicht abgeschlossen. Und natürlich wird es Versuche geben, die Technik zu hacken. Unsere inständige Hoffnung ist, dass diejenigen Anbieter, die uns viel Arbeit abnehmen (Wordpress, Meta, DAM-Anbieter etc.), uns auch hier unterstützen - im Zweifel, ohne dass wir es merken.

Alle fünf Schritte gehen wir gern mit Ihnen zusammen. Lassen Sie uns sprechen!

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Veröffentlicht am Freitag, 23.01.2026 13:01
Kategorien: Thema des Monats DAM Technik Künstliche Intelligenz C2PA Verifikation CMS

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