Unser Training zu Personenfotos und Datenschutz

 
Montag, 04.02.2019

Bereits im März letzten Jahres suchten wir erste Einschätzungen zum Umgang mit dem Reizthema 2018 – das Interview mit der Anwältin Sophie Engelhardt finden Sie hier. Aber kurz zurück: Worum geht es eigentlich bei dem Thema Datenschutz und Personen auf Fotos?

Im vergangenen Mai wurde die europäische Datenschutz-Grundverordnung eingeführt, die im Kern die persönlichen, digitalen und digital verwertbaren Informationen schützen und den Menschen ein Recht zur Einsicht (Was tust du?) und zur Löschung (Hör auf!) geben soll. Dabei entbrannte ein Streit darüber, ob Fotos von Menschen auch schon digitale und digital verwertbare Daten seien. Dank Gesichtserkennung bei Facebook und auf dem Smartphone keine allzu ferne Dystopie – aber gilt dies auch für Fotos und Filme, die zum Beispiel während der Handball-WM in den Stadien aufgenommen wurden? Werden die Zuschauer hier maschinell ausgewertet und stellt der DHB ein Bewegungsprofil der Besucher her?

Blick ins Publikum: Gilt hier eher Persönlichkeitsrecht oder Datenschutz? (Foto: caia image/Rafal Rodzoch)

Gleichzeitig ging eine alte Regel für die Rechte der abgebildeten Personen flöten, an die wir uns gewöhnt hatten: Das klassische Persönlichkeitsrecht (Recht am eigenen Bild), das im Kunst- und Urheberrecht platziert ist, schützt die Personen ziemlich gut vor nicht-genehmigten Veröffentlichungen und galt VOR dem Datenschutz; sprich: Erst dann, wenn digitale Daten berührt werden, kommt der Datenschutz ins Spiel. Nicht schon gleich beim Auslösen der Kamera.

In vielen Unternehmen herrscht Unsicherheit, unterschiedliche Aussagen und Meinungen prallen aufeinander – an dieser Stelle möchten Ihnen die Bildbeschaffer mit einer relativ kurzen Übung bei der Entscheidungsfindung helfen. Gern auch anhand von Ihnen vorliegenden Fotos, den dort erkennbaren Personen und den geplanten Nutzungen erarbeiten wir die wichtigen Schritte und Gedankengänge, um der gesamten Runde Klarheit darüber zu verschaffen, welche Bilder in welchen Medien veröffentlicht werden dürfen.

Dieses Training eignet sich hervorragend für eine Web-Konferenz und führt Sie in nur zwei bis drei Stunden zu mehr Klarheit.

Mehr Informationen zu Kosten und die Möglichkeit der Terminbuchung gibt es hier.


Veröffentlicht am Montag, 04.02.2019 10:02
Kategorien: Tipps & Tricks Seminare Persönlichkeitsrecht Datenschutz DS-GVO

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