Wenn eine Sandale Kunst wäre...

 
Donnerstag, 23.01.2025

In der Welt des geistigen Eigentums bahnt sich ein richtungsweisender Rechtsstreit an: Der Schuhhersteller Birkenstock versucht, seine ikonischen Sandalenmodelle wie „Arizona“ und „Gizeh“ durch das Urheberrecht schützen zu lassen.

Der Fall, der vor dem Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt wird, wirft spannende Fragen zur Abgrenzung von Kunst, Design und Nutzgegenständen auf.
Birkenstock argumentiert, dass ihre Sandalen über die Funktionalität hinaus ein eigenständiges Werk der angewandten Kunst darstellen. Sollte der BGH diesem Anspruch folgen, könnte dies die Tür für eine stärkere rechtliche Absicherung von Designobjekten öffnen – und zwar unabhängig davon, ob es sich um Mode, Möbel oder Gebrauchsgegenstände handelt.

Das ist ein spannender Ansatz, der weit über Schuhe hinausgeht:

  • Schutz von Originalität: Kreative Designs könnten langfristig besser geschützt werden.
  • Neue Maßstäbe: Der Urheberrechtsschutz könnte verstärkt auch für Alltagsgegenstände gelten.
  • Herausforderung für Unternehmen: Unternehmen, die kreativ arbeiten, müssen sich mit einer möglichen Erweiterung der urheberrechtlichen Grenzen
    auseinandersetzen.

    Was bedeutet das für unsere Kunden?

    Sollte der BGH zugunsten von Birkenstock entscheiden, könnte dies Einfluss auf die gesamte Kreativbranche haben – auch auf Bildrechte. Denn anders als beim Designschutz oder Patent, schützt das Urheberrecht auch vor der Fotografie des Kunstwerks.
    Wie beim Barcelona Chair von Mies van der Rohe vor einigen Jahren, müssten Unternehmen neu prüfen, ob diese Schuhe auf Fotos und Illustrationen prüfen, ob Birkenstock Schuhe als Motiv eines Bildes erkennbar sind. Und das in einer Zeit, in der die Kreativwirtschaft schon genug unter Druck steht.
    Die Herausforderungen bei der Rechteklärung von kreativen Inhalten, die wir bei Die Bildbeschaffer täglich lösen, werden nicht einfacher.

    Unser Fazit

    Der BGH-Fall Birkenstock wird hoffentlich kein Präzedenzfall für den Schutz von kreativen Werken sein. Eine Entscheidung pro Birkenstock würde weitreichende Auswirkungen auf die Rechteverwaltung von Designobjekten haben.
    Für uns als Experten im Bereich Bildrechte bleibt es spannend zu beobachten, wie sich dieser Fall entwickelt – und welche neuen Chancen und Herausforderungen für die Branche entstehen.

    Was denkt ihr: Gehören die Birkenstock-Sandalen ins Museum der angewandten Kunst – oder bleiben sie ein reines Gebrauchsobjekt?

    Diskutieren Sie mit auf LinkedIn!

    Mehr Tiefgang zum Thema Urheberschutz liefern wir in unserem Webinar Bildrechte. Nächster Termin: 4. Februar 2025.

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