Zwei Urteile zu Abmahnungen
Es war der letzte sonnige Samstag in 2018, 12 Stunden in einem wunderschönen, lichtdurchfluteten Saal im Literaturhaus, zusammen mit 50 Anwälten.
Der Anlass: das Update des Instituts für Urheber- und Medienrecht, drei Anwälte, die jeweils aus ihren Fachbereichen Presse-, Europa- und Urheberrecht die wichtigsten Urteile des letzten Jahres besprachen. Und dabei kam einiges raus:
Neues zu Persönlichkeitsrechten sowohl bei Mitarbeitern, als auch bei Promis und zu dem Zwiespalt zwischen Datenschutz und „klassischem" Persönlichkeitsrecht. Neues zu der Frage, ab wann etwas Kunst ist und damit Urheberschutz genießt und schließlich auch wichtige Tipps zu Bildlizenzen und wie man die Schmerzen bei Abmahnungen lindern kann. Alles anhand aktueller Gerichtsurteile, die wir aber nicht näher beleuchten. Die ganze Breite der Themen bereiten wir in unseren Seminaren auf. In diesem Artikel konzentrieren wir uns auf ein akutes Thema, das unsere Leser betrifft: die bösen Briefe von Fotografen, die nur das Eine wollen…
Abmahnungen von Creative Commons Bildern
Wikipedia hat ja die Creative Commons Lizenz erfunden, um die wissenschaftliche Nutzung „ihrer" Bilder mit einer Standard-Lizenz zu entkriminalisieren. Und da ist die wissenschaftliche Namensnennung grundsätzlich Pflicht: Autor, Quelle, Beschreibung und Lizenzart (mit Link auf den Lizenztext). Flickr hat sehr schnell die Creative Commons Lizenzen integriert und viele User sind glücklich damit.
Seit Jahren sind allerdings auch „Fallensteller" unterwegs, die Bilder unter der Creative Commons Lizenz im Netz auslegen und dann darauf hoffen, dass Bildnutzer Fehler bei der Namensnennung / Quellenangabe machen. Einige versuchen immer wieder, die Lizenz zu missbrauchen, um Abmahnungen zu schreiben, sobald der Link nicht gesetzt, der Name des Fotografen oder die Bildbeschreibung falsch geschrieben wurde. Firmen wie freepik (siehe Artikel hier) erheben diese Art des Fallenstellens sogar zu ihrem Geschäftsprinzip.
Derjenige, der ein solches Fallen-Bild nutzt, wird also für den kleinsten Fehler abgemahnt – es geht in der Regel um ca. 400 Euro (Internetnutzung 1 Jahr nach MFM) mal 2 wegen der fehlenden Namensnennung plus Anwaltskosten – insgesamt also gern 1.500 Euro. Dazu gab es in letzter Zeit diverse Urteile, die alle in die Richtung gehen, dem Fallensteller Zügel anzulegen.
So muss der Fotograf nachweisen können, dass er als professioneller Fotograf unterwegs ist. Er muss Rechnungen vorlegen können, die ihn als Profi ausweisen. Denn wer seine Bilder kostenlos im Netz auslegt, ohne Hinweis auf seinen Status als professioneller Fotograf, kann im Schadensfall auch nur ein Null-Euro-Honorar einfordern und die fehlende Namensnennung verdoppelt dann auch nur die Null.
Aus dem nicht-juristischen Alltag der Bildbeschaffer sei hier aber noch hinzugefügt, dass man den vielen neuen Quellen für kostenlose oder Creative Commons Bilder nur bedingt trauen darf. So wurde in letzter Zeit von mehreren Bildern zum Beispiel bei unsplash berichtet, die geklaut wurden, bevor sie als kostenlose Bilder wieder ins Netz zurückfanden. Sprechen Sie uns gern an, falls wir Wissenslücken füllen dürfen.
Nutzungsrechte für Unternehmen
Ein Unternehmen wurde verkauft, der Rechtsnachfolger fragte die Fotografen und Bildagenturen nicht nach der Rechteübertragung der Bilder, die das alte Unternehmen lizenziert hatte - und erhielt prompt eine Abmahnung. Leider Pech gehabt. Denn die Nutzung durch den Rechtsnachfolger ist genehmigungspflichtig. Und das betrifft nicht nur Verträge mit Fotografen, sondern auch mit Bildagenturen, es betrifft die lizenzpflichtigen Bilder genauso wie die lizenzfreien oder Bilder von Microstocks. Denn auch die Erweiterten, auch mit konzernweiten Lizenzen, erlauben ja dem Lizenznehmer die Nutzung. Ändert sich die Firmierung, sollte der Fotograf oder die Bildagentur schlicht in Kenntnis gesetzt werden. Ändert sich der Name, erst recht. Und wenn ein Unternehmensteil an einen anderen Konzern veräußert wird, wandern die Bildrechte nicht automatisch mit. In solchen Fällen helfen wir gern, die Nutzungsrechte neu zu sortieren.
So weit unser Update.
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