Audio-Dateien lizenzieren – aber richtig!
„Macht ihr eigentlich auch Audio?“ Als zentrale Bildeinkäufer für Unternehmen bekommen wir diese Frage in letzter Zeit immer häufiger gestellt. Das Bewegtbild gehört zu den klaren Gewinnern der Digitalisierung – und mit ihm die Audio-Welt. Laut des Cisco Visual Networking Index werden 82 Prozent des gesamten Internetdatenverkehrs von Verbrauchern im Jahr 2021 Videos ausmachen. Schon 2017 haben wir in Deutschland etwa 9 Stunden täglich (sic!) Audio- und audiovisuelle Medien konsumiert, Tendenz steigend.
Ob Werbeclip, Jingle zum eigenen Podcast oder Soundeffekte für Social Media Filme – die Nutzungsgründe für Anfragen sind ebenso vielfältig wie die Fragen zur Lizenzierung der entsprechenden Dateien. Da der Markt von Audioagenturen mindestens so heterogen ist wie der Markt der Bildagenturen, ist es gar nicht so einfach, da den Überblick zu behalten. Wir haben uns als Einkäufer mit diversen Agenturen auseinandergesetzt und die Gemeinsamkeiten und Unterschiede genauer unter die Lupe genommen.
Audioagenturen im Wandel
Auf dem Audiomarkt kursieren derzeit unterschiedliche Lizenzierungsmodelle, von denen sich einige noch bzw. immer mal wieder im Wandel befinden. Lizenzierungen werden angepasst, zusammengeführt oder mit einem neuen Namen versehen, Agenturen kaufen einander auf, gehen Kollaborationen ein und hin und wieder ploppt auch eine ganz neue Agentur auf. Shutterstock hat 2015 die kuratierte Musikbibliothek PremiumBeat übernommen, die zwar mit einer eigenständigen Website auf dem Markt geblieben ist, aber auch über Shutterstock direkt angeboten wird.
Bei so viel Diversität und Wandel kann es auch schon mal vorkommen, dass eine Audiodatei bei unterschiedlichen Anbietern zu unterschiedlichen Preisen angeboten wird. Kostet eine Premiumlizenz bei einem Anbieter 199 Euro, muss man woanders für ganz ähnliche Nutzungsbedingungen 750 Euro hinblättern. Ob Adobe, Shutterstock oder Pond5: derselbe Sound bedeutet nicht immer auch derselbe Preis. Genaue Recherche und das Lesen des Kleingedruckten helfen da ebenso wie Hintergrundwissen zu einzelnen Lizenzen.
P.R.O.-free oder nicht? Auf die richtigen Fragen kommt es an
Wer sich einen Audio-Track lizenzieren lassen möchte, sollte sich zunächst einige Fragen stellen:
- Wonach suche ich (Dateilänge, Genre, Mood, Thema)?
- Wo möchte ich die Audio-Datei nutzen (Social Media, TV, physisches Verkaufsprodukt, interne Powerpoint-Präsentation, Corporate Sound-Video)?
- Möchte ich die Datei einmalig nutzen oder mehrfach? Lokal oder weltweit?
- Habe ich vor, die Datei an Dritte weiterzugeben?
Im Audiosegment gelten etwas andere Spielregeln als auf dem Bildermarkt. Was ist mit welcher Lizenz erlaubt? Wie finde ich das beste Modell für mich? Und was genau verbirgt sich hinter der Formulierung der Weitergabe an Dritte? Ein Beispiel: Ich kaufe eine Lizenz, darf die Audiodatei für einen kleinen Film nutzen. Und nun? Darf ich bei einer Erlaubnis zur Weitergabe an Dritte den Audioschnipsel weitergeben, der mir zur Verfügung gestellt wurde, oder nur den vollständigen Clip, in den die Datei eingepflegt wurde?
Lizenz ist nicht gleich Lizenz. Einige Agenturen kennzeichnen, ob es sich um eine P.R.O.-free Audiodatei handelt. P.R.O steht in diesem Fall nicht etwa für „Professional“, sondern für „Performing Rights Organization“ - deutsch: Verwertungsgesellschaften. In Deutschland kommt da die GEMA ins Spiel, wenn eingesetztes Audio für kommerzielle Zwecke genutzt werden soll. Häufig, aber längst nicht immer, bieten Agenturen auch eine Filterfunktion für P.R.O.-free, also GEMA-freie Tracks. In dem Fall muss eine Verwendung des Audio Files nicht angemeldet werden.
Was es mit dem EINEN Endprodukt auf sich hat
Vergleichbar mit dem lizenzpflichtigen Rights-Managed-Modell bei Bildern gibt es im Audio-Bereich zudem den Hinweis auf „EIN Endprodukt“. Die Datei darf in diesem Fall also nur für einen ganz konkreten Nutzungszweck eingesetzt werden, einmalig und in der Regel nicht medienübergreifend. Je größer der Nutzungsbereich sein soll, desto höher fällt also auch das Honorar aus. Einen mit dem Audio hinterlegten Image-Film darf ich also produzieren, nicht aber zusätzlich einen weiteren Werbefilm. In anderen Agenturen lassen sich Files nach Nutzungskategorien lizenzieren: „Web und intern“, „alle Medien außer TV“ oder auch „alle Medien mit TV“. In dem Fall kann die Datei zeitlich und räumlich unbegrenzt innerhalb des gebuchten Blocks eingesetzt werden.
Lange Rede, kurzer Sinn: „Macht ihr eigentlich auch Audio?“ – Machen wir! Wer sich nicht durch die Lizenzmodelle und durchs Kleingedruckte lesen möchte, kann sich gern an uns wenden. Wir finden die auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Lizenz.
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