Europa und die Panoramafreiheit

 
Dienstag, 11.08.2015

Im letzten Monat berichteten wir über die hitzig geführte Debatte um die Panoramafreiheit – siehe hier. Das Thema hatte sich ganz schön hochgeschaukelt, als ein EU-Parlamentarier der Meinung war, die im Urheberrecht verankerte Panoramafreiheit müsse eingeschränkt werden und kommerzielle Nutzer, zum Beispiel von Bildern an öffentlichen Plätzen, müssten den Architekten der gezeigten Gebäude Lizenzen zahlen.

Interessant fanden wir, dass viele Medien, bis hin zum heute journal, die Nachricht damit aufmachten, dass auch privaten Handy-Fotografen das Knipsen und das Hochladen bei Instagram verboten werden solle. So ein Aufmacher ist schön plakativ, war aber leider am Thema vorbei. Denn es ging nur um die kommerzielle Verwertung von Fotos. Hier dachten zwar manche EU-Abgeordnete, dass instagram ein Bildnutzer sei, und zwar ein kommerzieller. Übersehen wurde aber, dass instagram – so wie das alte, klassische Fotolabor – nur die Bilder seiner Kunden produziert, aber halt nicht selbst „veröffentlicht" – das tut jeder instagram-Nutzer selbst.

Glücklicherweise haben sich die EU-Parlamentarier am 9. Juli entschieden, diesen Vorschlag aus ihrem Bericht an die Kommission zu löschen. Jetzt ist es an der Kommission, die europaweite Harmonisierung des Urheberrechts vernünftig zu formulieren. Es bleibt also vorerst alles so, wie es ist: Wir dürfen auch in Zukunft schöne Bilder von schönen Städten zum Beispiel in Reisekatalogen zeigen. Schwieriger wird es schon, wenn wir uns einmal die großartigen Bilder mit interessanten Blicken auf die moderne Architektur des Fotografen Roland Fischer anschauen - können Sie erkennen, welches Bild vom öffentlichen Boden aus fotografiert wurde?

Aber bevor wir uns in der Wiederholung von Details verlieren, hier unser Artikel aus Februar.


Veröffentlicht am Dienstag, 11.08.2015 11:08
Kategorien: Thema des Monats Panoramafreiheit

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