Neue Checkliste: Personen auf Bildern
„Ab fünf Personen kann alles gezeigt werden“, „der Datenschutz verbietet jedes Foto ohne schriftliche Genehmigung“, „zehn Jahre nach dem Tod erlischt das Recht am Bild“ - lassen Sie uns aufräumen mit Halbwahrheiten.
Gleich vorab: Es gibt keine allgemeingültige Lösung. Es gibt Regeln, es gibt Beispiele, bei denen Richter für Klarheit in Einzelfällen gesorgt haben - und es geht immer um das richtige Abwägen.
Mit dieser Checkliste möchten wir einige Begriffe erläutern, die Ihnen das Abwägen erleichtern sollen. Wir möchten die drei Perspektiven zeigen, aus denen betrachtet werden kann: Muss ich die Person auf dem Bild schriftlich um Genehmigung bitten? Oder kann ich auch ohne Vereinbarung des Bild einsetzen?
- In welcher Situation wurde die Person fotografiert? Hat sie mitbekommen, dass es Klick gemacht hat?
- Ist es ein Mitarbeiter, ein Kind, eine Privatperson? Oder ein Promi oder Politiker?
- Wo werden die Bilder gezeigt? Konnte / musste die Person damit rechnen, dass [dort] [dieses] Bild erscheinen wird?

Den Umgang mit Menschenbildern trainieren wir auch im Webinare Personen auf Bildern.
Nächste Termine:
Do, 11. März 2021, 15:00 Uhr,
Di, 13. April 2021, 10:00 Uhr, jeweils eine Stunde.
Denken Sie immer daran: Wir Bildbeschaffer sind keine Anwälte und dürfen Ihnen keine Rechtsberatung anbieten. Mit dieser Checkliste möchten wir Ihnen eine Hilfestellung an die Hand geben, um mit Bildern arbeiten zu können.
Bei konkreten Fragen schicken Sie uns gern einen Schulterblick. Im Zweifel vermitteln wir Ihnen auch den Rat eines Fachanwalts.
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