Alnatura Produktions- und Handels GmbH
Unterschiedliche Ansätze einzelner Abteilungen und Unsicherheiten im Umgang mit Bildern und gezeigten Menschen konnten in zwei Workshops gewandelt werden in kompetente Aktivität.
Ein Fotograf produziert Bilder, um sie zu verkaufen, um sie zu lizenzieren. Entweder direkt als Auftrag an einen Kunden, oder über Bildagenturen - oder er zeigt sie auf seiner Website als Portfolio. Nun ist das Internet schnell - Bilder werden nicht nur gezeigt, sondern auch flott kopiert und neu verwendet. Leider vergessen viele Onliner, dass jede neue Verwendung streng genommen auch neu lizenziert werden muss. Und das bringt wiederum viele Fotografen auf die Idee, nach ihren Bildern im Netz zu suchen und zu schauen, welche davon nicht lizenziert wurden. Sie hören schon das Klingeln im Ohr?
Mit einer Berechtigungsanfrage kann sich ein Fotograf bei demjenigen melden, der dieses Werk zeigt. Die Frage, die gestellt wird: Sind Sie berechtigt, dieses Foto... zu nutzen? Haben Sie eine gültige Lizenz?
Der Fotograf ist sich also nicht sicher, ob der Angeschriebene eine Urheberrechtsverletzung begeht oder nicht, da er schlicht nicht nachvollziehen kann, ob das Zeigen des Bildes mit einer gültigen Lizenz erfolgt. Er holt also nicht gleich die Keule raus, sondern fragt erst einmal unverbindlich nach.
Viele Fotografen lassen über eine Kanzlei gleich Abmahnungen verschicken - gleich samt Schutzrechtsverwahrung, Unterlassungsbegehren und einer konkreten Kostenforderung. Diese Berechtigungsanfrage ist noch nicht solch ein Hieb mit dem Hammer, sondern "nur" eine Frage. Erst einmal ohne rechtliche Konsequenzen.
Haben Sie nur diese Berechtigungsanfrage erhalten oder kommt gleich schon die Abmahnung im Anhang? Oft wird das gekoppelt. Ein dicker Brief mit einer angehängten Abmahnung etc - im ersten Satz des Anschreibens steht die Berechtigungsanfrage mit dem Hinweis: Falls Sie die Lizenz nicht zeigen können, gilt die Abmahnung.
Bei akuter Vorlage und Fragen dazu stehen wir Ihnen gern mit einem Schulterblick zur Verfügung.
Manche Fotografen verdienen ihr Geld mit Aufträgen und regulären Verkäufen. Andere sprangen früh auf Plattformen wie pixelio, fotolia et al, die Bilder kostenlos oder für kleines Geld verkauften, haben sich aber falsche Hoffnungen gemacht zum Verdienst über und nutzen jetzt die Erfahrungen mancher Abmahnkanzleien, um ihre Bilder noch ein bisschen zu versilbern -- und wieder andere sind schlicht darum besorgt, dass ihre Bilder gezeigt werden wo sie nicht gezeigt werden sollen -- auf Plakaten der AfD oder schlimmer.
Im Laufe der Zeit hat jeder Fotograf seinen Weg gefunden, mit dem Bilderklau, mit nicht lizenzierten Nutzungen, mit Versehen und Vorsatz umzugehen. Manche Fotografen verklagen ihre Auftraggeber, andere fragen vorsichtig nach. Ein Beispiel mit vielen Facetten ist hier der "Córdoba Fall", in dem ein Fotograf freundlich eine Schule gebeten hat, ein geklautes Bild zu entfernen (die Schülerin soll ruhig das Bild für ihre PPT im Unterricht nutzen, aber die Schule sollte es bitte nicht auf die Website stellen) - und das Bundesland hinter der Schule ließ sich bis zum Europäischen Gerichtshof durchklagen, um auch dort zu verlieren).
Auch dieser Fall fing mit einem freundlichen Schreiben des Fotografen an und nicht gleich mit einem langen Anwalts-Schreiben.
Kurz gesagt: Ernst nehmen, aber Ruhe bewahren. Ihre Reaktion sollten Sie nicht auf die lange Bank schieben, denn sonst folgt die konkrete Abmahnung. Zusammen mit einem Anwalt um Fristverlängerung bitten ist schon ein guter Schritt - denn die saubere Recherche der Hintergründe dauert meist länger als vorgegeben.
Können Sie die Lizenz-Wege zurückverfolgen? Wenn nicht, unterstützen wir Sie gern dabei. Wichtig wäre eine Reaktion: "Dort... habe ich das Bild lizenziert". Beweise müssen noch nicht auf den Tisch, aber sie sollten sauber dokumentiert in der Hinterhand liegen. Und falls die Lizenz von einer Bildagentur stammt, setzen Sie sich mit ihr zusammen - meist kennen die den Schreiber des Briefes schon.
Können Sie keine Lizenz vorweisen? Oder ist die Suche zu aufwändig und Sie möchten lieber ein Honorar zahlen? Dann ist Geschick nötig bei der Verhandlung. Ein Fotograf nennt das Honorar, das er auch als reguläre Lizenz erhalten hätte - vielleicht mit einer Art Säumnis-Zuschlag. Ein anderer Fotograf beruft sich auf die Honorar-Empfehlung der MFM mit deutlich höheren Sätzen. Welche Kosten angemessen sind, ist dann eine Frage der Perspektive. Zwischen Vernunft und gewerbsmäßigem Abmahnen ist alles möglich.
Wir Bildbeschaffer dürfen keine Rechtsauskunft geben. Deshalb hier also weder ein Ja, noch Nein, noch Jein. In der Vergangenheit sahen wir aber einige Gerichtsurteile, die uns folgendes mitgaben:
Der Haken: Die Unternehmen mussten erst jeweils vor Gericht gehen. Eine Einigung im Vorfeld kann eine Menge Stress sparen, sorgt dann aber leider nicht für gerichtliche Entscheidungen, die dann auch öffentlich werden.
Das erste - klar: Nur Bilder einsetzen, die Sie auch lizenziert haben. (Sie ahnen es: wir unterstützen Sie gern!)
Und der zweite Schritt ist leider ebenso wichtig: Die Lizenz muss auch dokumentiert werden - also: nachweisbar sein. Rechnungen werden in der Buchhaltung nach 10 Jahren vernichtet - aber Bilder können noch länger online stehen.
Das richtet sich nach Ihrer Arbeitsumgebung. In einer Medienverwaltung lassen sich Lizenzen separat speichern und mit den dazugehörigen Bildern verknüpfen. Aber auch ein Ordner im Bilder-Laufwerk reicht.
Viel wichtiger aber noch: Auch das Bild muss die Information bekommen, wo, wann und mit welcher Lizenz es gekauft wurde. Wie? Zum Beispiel durch die Quellenangabe (Foto: Agentur/Fotograf). Sieht ein "suchender" Fotograf diesen Hinweis, weiß er, wo er nachfragen kann. Aber auf Unternehmens-Websites wird der Fotograf in den seltensten Fällen genannt. Und: Das Bild kann ja auch losgelöst von der Website kopiert, weitergegeben und auf Wanderschaft geschickt werden.
Metadaten sind ein Teil des Bildes. Sie beschreiben die Informationen der Kamera (EXIF, automatisch) und des Inhalts (IPTC, wenn man´s macht). Sie sind insofern auch Teil des Bildes, dass sie streng genommen nicht gelöscht werden dürfen (Urheberrecht), aber von praktisch jedem CMS - WordPress, Typo3, jedem Foto-Konverter und auch jedem Social Media Portal gelöscht werden (und keiner hat´s bemerkt...).
Aber: Google liest sie aus und zeigt sie in der Detail-Ansicht. Die Informationen oben im Screenshot werden nur deshalb angezeigt, weil a) unser CMS die Infos nicht löscht und b) weil wir sie in die IPTC-Daten des Bildes geschrieben haben.
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Im deutschen Urheberrecht gibt es eit kurzem den §95c, der das Löschen von "Informationen für die Rechtewahrnehmung" verbietet - allerdings nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Abmahnfotografen verweisen gern auf diesen Paragrafen ohne den Hinweis auf Vorsatz - wir verweisen auf unser Webinar "Bildrechte im Alltag".
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